2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision

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Länderspezifische Anforderungen

Die organisatorischen Aufgaben und die Binnendifferenzierung sind im Grundvertrag zur Beauftragung der IFD und im Änderungsvertrag geregelt.

Bei den IFD (vgl. Kapitel 2.3.1 Örtliche Zuständigkeit) gibt es eine Teamleitung und eine stellvertretende Teamleitung. Für den IFD für blinde und sehbehinderte Menschen trifft dies nicht zu. Er ist dem IFD Cottbus und dessen Teamleitung zugehörig.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.