2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung
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Länderspezifische Anforderungen
Es stehen Einarbeitungspläne für die Bereiche Berufliche Sicherung, Übergang Schule-Beruf und den Fachbereich hören zur Verfügung. Je nach Erfahrung und Qualifikation werden diese Unterlagen im Einzelfall von der zuständigen IFD-Teamleitung angepasst.
Nach drei Monaten ist das Integrationsamt formlos über den Verlauf der Einarbeitung in Kenntnis zu setzen.
Nach sechs Monaten ist der Einarbeitungsplan dem Integrationsamt vorzulegen.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Die Unterlagen befinden sich auf der Z-Ablage des Klientenverwaltungsprogramms 3In.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.