Qualitätsmanagement mit dem System KASSYS 4.0 auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenhandbuchs wird als umfassender und kontinuierlicher Prozess verstanden. Dies bedeutet, dass auch die Systempflege und Weiterentwicklung des Rahmenhandbuchs KASSYS 4.0 unter hohen Qualitätsanforderungen stehen und daher transparenter Regelungen bedürfen.
Die Wahrnehmung der Systempflege und inhaltliche Weiterentwicklung des Rahmenhandbuchs erfolgt auf Bundesebene durch den Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Diese Aufgabe wird als regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Arbeitstreffen des Arbeitsausschusses Integrationsbegleitung verortet. Der Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung tagt in der Regel zweimal jährlich.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Rahmenhandbuch KASSYS 4.0 auf Bundesebene stellt der Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung folgende Funktionen sicher:
Initiativfunktion (Treiberfunktion) mit dem Ziel der Klärung offener Punkte, insbesondere bei neuen gesetzlichen bzw. untergesetzlichen Regelungen
Adressatenfunktion mit dem Ziel der Sichtung und Würdigung von inhaltlich überarbeiteten bzw. neu erstellten KASSYS-Kapiteln
Qualitätsmanagementfunktion mit dem Ziel der weiteren Vereinheitlichung von Prozessen und Regelungen
Qualifizierungsfunktion auf Bundesebene
Öffentlichkeitsfunktion auf Bundesebene
Berichts- und Beratungsfunktion gegenüber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Der Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung wird im Rahmen der Wahrnehmung der Systempflege und der Weiterentwicklung des Rahmenhandbuchs auf Bundesebene durch einen KASSYS-Redaktionskreis unterstützt. Dieser Redaktionskreis setzt sich aus einzelnen Mitgliedern des Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung sowie weiteren Mitarbeitenden der Integrationsämter im Aufgabenfeld Integrationsbegleitung zusammen. Er tagt in der Regel einmal jährlich.
Der KASSYS-Redaktionskreis sichtet und verarbeitet redaktionelle Rückmeldungen in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus überarbeitet er inhaltlich bzw. erstellt neue KASSYS-Kapitel und stellt die Entwürfe dem Arbeitsausschuss Integrationsbegleitung zur weiteren inhaltlichen Bewertung bzw. Freigabe zur Verfügung (siehe auch Kapitel 4.2.2).
Die Pflege und die Weiterentwicklung von KASSYS 4.0 in den Kapitelfeldern auf Landesebene ( siehe 1.1 Grundsätzlicher Aufbau und Handhabung von KASSYS ) liegen in der Zuständigkeit des regional zuständigen Integrationsamtes.