3.2.4 Übergang Schule-Beruf

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Länderspezifische Anforderungen

Die IFD in Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt“ (KAoA-STAR) beteiligt. Auf der Grundlage einer systematischen und strukturierten beruflichen Orientierung sollen deutlich mehr Schulabsolventen und Schulabsolventinnen mit Behinderung in Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden, als dies bisher der Fall ist. Es geht auch darum, möglichst allen Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe KAoA-STAR, die kognitiv und körperlich-motorisch in der Lage sind an den Angeboten KAoA-STAR teilzunehmen, eine systematische, den Bedarfen entsprechende und vor allem betriebsnahe berufliche Orientierung anzubieten. Mit den jungen Menschen wird dafür ein individuell geplanter und durchgehend unterstützter Entwicklungsprozess von der Potenzialanalyse über Beratung und Praxisphasen bis hin zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung erarbeitet.

 

Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerbehinderung nach dem § 2 Absatz 2 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten gemäß Kapitel 2.1.2 sowie Schülerinnen und Schüler mit einer fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung.

 

Rolle der IFD-Fachkraft

Im Rahmen von KAoA-STAR sichert die IFD-Fachkraft ein fachkundiges Case-Management, welches die gesamte Berufliche Orientierung hin zum Übergang in das Arbeitsleben mit besonderer Fachexpertise begleitet und den roten Faden einer standardisierten Berufswegeplanung darstellt.

Die IFD-Fachkraft informiert und berät Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe KAoA-STAR bei dem Erkennen von beruflichen Potenzialen, bei der Suche nach geeigneten Berufswegen und Berufsfeldern und bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Sie gewährleistet eine kontinuierliche individuelle Begleitung und fach- bzw. behinderungsspezifische Unterstützung während der gesamten Beruflichen Orientierung, mit der Möglichkeit einer nachschulischen Unterstützung und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Schule und potenziellen Arbeitgebern.
Sie gilt als verlässliche Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte der Schule, Beraterinnen und Berater für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit und weitere im beruflichen Eingliederungsprozess tätige Akteure und agiert als Teil eines kooperierenden multiperspektivischen Netzwerks.

Die IFD-Fachkraft steht mit ihrem Informations- und Beratungsangebot ebenso Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern zur Verfügung und baut neue Betriebskontakte auf bzw. aus.
Sie sorgt ebenfalls für eine enge Verknüpfung mit allen sonstigen Instrumenten zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung, wie technische oder kommunikative Hilfsmittel, Jobcoaching, Arbeitsassistenz, Budget für Arbeit oder weitere finanzielle Hilfen.

Sie bietet allen Beteiligten einen verlässlichen Ratgeber im Umfeld der unterschiedlichen Rehabilitationsträger, gesetzlichen Grundlagen, Antragsverfahren und Hilfsmittel zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.

 

Prozess der beruflichen Orientierung

Mit den jungen Menschen wird ein individuell geplanter und durchgehend unterstützender Entwicklungsprozess der Beruflichen Orientierung bis hin zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung erarbeitet. Die Jugendlichen werden während des gesamten Prozesses vom regionalen IFD begleitet, beraten und unterstützt. Dieser bildet das Bindeglied zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der Schule und allen weiteren beteiligten Stellen und behält den roten Faden in der Hand.
Der IFD ist Experte für behinderungsbedingte Bedarfe und pflegt gute Kontakte zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Die modularisierten, miteinander verknüpften Standardelemente initiieren rechtzeitig vor Ende der Schullaufbahn einen mehrjährigen und strukturierten Prozess zur frühzeitigen Beruflichen Orientierung. Dieser umfasst auch die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der eigenen Behinderung sowie die Berücksichtigung der elterlichen Verantwortung.

Der Berufsorientierungsprozess beginnt bereits drei Jahre vor der Schulentlassung mit einer Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
Ab der Jahrgangsstufe 8 bzw. drei Jahre vor Schulentlassung absolvieren die jungen Menschen verschiedene Standardelemente der Beruflichen Orientierung:

  • Potenzialanalyse,

  • Berufsfelderkundungen,

  • Praktika,

  • Begleitung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben.

Darüber hinaus bietet KAoA-STAR weitere zielgruppenspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen an:

  • Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen,

  • Berufsorientierungsseminare,

  • Kommunikationstrainings,

  • Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern,

  • Jobcoaching,

  • Technische Hilfsmittel.

Die einzelnen Schritte und Erfahrungen der jungen Menschen werden in einem persönlichen Ordner, dem sogenannten Portfolioinstrument, festgehalten. Im Rahmen von individuellen Berufswegekonferenzen werden alle im Prozess beteiligten Akteure eingebunden und die weiteren Schritte gemeinsam geplant.

Die konkrete Umsetzung, die Inhalte der einzelnen Standardelemente und flankierenden Hilfen sowie die konkrete Rolle der IFD-Fachkraft in den einzelnen Standardelementen sind den entsprechenden Elementbeschreibungen und konkretisierenden Hinweisen zu entnehmen (siehe die einschlägigen Kapitel gemäß Kapitel 3.2.5).

Die IFD-Fachkraft dokumentiert ihre Beteiligung, Verlauf und Ergebnis ihrer Beteiligung in KlifdWeb.

 

Anschlussperspektiven

KAoA-STAR hat das Ziel, möglichst allen Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine frühzeitige, systematische und betriebsnahe Berufsorientierung zu ermöglichen und eine den Fähigkeiten entsprechende Anschlussperspektive möglichst außerhalb einer WfbM zu realisieren.

Für die Zielgruppe KAoA-STAR bedeutet das, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wie Ausbildung und Arbeit zu vermitteln oder andere berufsvorbereitende Maßnahmen wie Unterstützte Beschäftigung, BvB und ähnliches zu initiieren.
Als Vermittlung werden jedoch ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Ausbildung, Arbeit) gezählt.

Bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit zieht die IFD-Fachkraft alle Erkenntnisse der beruflichen Orientierung, zum Beispiel aus dem Portfolioinstrument, hinzu. Die IFD-Fachkraft gleicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Potenzialen der jungen Menschen vor dem Übergang ab und nutzt dazu ggf. Instrumente wie MELBA, Mini ICF etc.
(siehe Kapitel 3.2.5.1).

 

Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten

Im Sinne eines ganzheitlichen Blicks sollen bei Bedarf die unterschiedlichen Fachdienste (Sehen, Hören, Technischer Beratungsdienst, Beraterinnen und Berater bei den Kammern, etc.) in den Prozess der Beruflichen Orientierung und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hinzugezogen werden (siehe Kapitel 2.3.5 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit).
Für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation und im Bereich Sehen stehen dafür speziell ausgebildete und überregional tätige Fachkräfte zur Verfügung.

 

Querschnittthemen

Im Rahmen von KAoA-STAR wird während der gesamten Beruflichen Orientierung das Gender-Mainstreaming-Prinzip angewendet, d. h. bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Standardelemente sind Auswirkungen auf die Gleichstellung der unterschiedlichen Geschlechter aktiv zu berücksichtigen. Auch interkulturelle Aspekte finden bei der Begleitung der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung.

 

Partner und Netzwerke

Der IFD berücksichtigt hierzu die länderspezifischen Anforderungen und Umsetzungshilfen des Kapitels 2.3.5.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • KAoA-Handbuch, Stand: 2020

  • Verfahrensbeschreibung, Stand: 01.08.2020

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.