2.4.2 Dokumentation

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Länderspezifische Anforderungen

In Hessen werden alle gesetzlichen Leistungen des Integrationsfachdienstes im Dokumentationssystem IFDoQu (IFD – Dokumentation – Qualitätssicherung) erfasst.
Als webbasiertes Verfahren stehen die Daten dem Integrationsamt in seiner Eigenschaft als Strukturverantwortliche unter Beachtung des geltenden Datenschutzes zur weiteren Nutzung bzw. Auswertung zur Verfügung.
Leistungs- und Prozessdaten anderer Leistungsträger sind dem Integrationsamt dabei nur anonym zugängli

Für die Leistungen, die im Auftrag des Integrationsamtes erbracht werden, dient IFDoQu im Dialogverfahren zur Anzeige, Beauftragung, Falldarstellung sowie Abmeldung und Vorbereitung der Rechnungslegung.

Die Anforderungen sind in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:

Anforderungen zur Dokumentation

Der Integrationsfachdienst gewährleistet, dass neue Mitarbeiter in die Dokumentation gründlich eingearbeitet werden. Dabei steht für die Dokumentation mit IFDoQu das

Schulungskonzept IFDoQu

zur Verfügung.

Die Dokumentation für Einzelfallbeauftragungen durch das Integrationsamt beinhaltet neben der fachlichen und inhaltlichen Darlegung der Leistung die Erfassung der aufgewandten Fachleistungsstunden.
Dabei wird unterschieden zwischen „unmittelbaren“ und „mittelbaren“ Tätigkeiten.
Die Anforderungen dazu sind geregelt und detailliert ausgeführt in der

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 6.2

Die jeweils gültigen Fassungen sind im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Eine einheitliche und den Dokumentationsanforderungen entsprechende Dokumentation bestimmt die Datenqualität. Die Einhaltung und Plausibilisierung sind deshalb gemeinsames Anliegen von LWV Integrationsamt und Integrationsfachdienst, um über ein Fallcontrolling und Berichtssystem Aussagen über die Leistungsfähigkeit und Effizienz treffen zu können.
Ein Berichtssystem als Zusatztool von IFDoQu gibt dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst Auswertungsmöglichkeiten.

Die Kommunikation von Eingabefehlern und Fehldokumentationen zwischen Integrationsfachdienst und Integrationsamt tragen ebenfalls dazu bei, die Dokumentationsqualität zu sichern bzw. zu verbessern.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.