2.3.4.1 Räumliche Ausstattung und Zugang
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Für Außentermine sind, falls erforderlich und verfügbar, vorrangig Dienst-Pkw zu nutzen. IFD-Standorte, denen keine Dienst-Pkw zur Verfügung stehen, sind private oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, die nach den Bestimmungen der geltenden Dienstanweisungen und des Bundesreisekostengesetzes abgerechnet werden.
Näheres ist in entsprechenden Dienstvereinbarungen/Arbeitsanweisungen und trägerinternen Regelungen zu Wege- und Arbeitszeiten und Arbeitsortflexibilisierung (AOF) zu entnehmen.
Das Integrationsamt ist bestrebt eine barrierefreie Homepage (www.ifd-brandenburg.de), auf der Informationen zu Angeboten und Leistungen des Integrationsfachdienstes sowie Kontaktmöglichkeiten zu finden sind, zu betreiben.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Fahrtenbücher sind entsprechend der Anweisungen zu führen.
Es stehen technische Möglichkeiten, z. B. die Nutzung von Videokonferenzen zur Verfügung.
Verweis auf Kapitel 3.1.1 Niederschwelliger Zugang
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.