2.1 Gesetzlicher Auftrag / vertragliche Grundlage / Finanzierung

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Länderspezifische Anforderungen

Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung im Land Brandenburg schließt zur Beauftragung der Integrationsfachdienste nach §§ 192 ff SGB IX mit freien Trägern Grundverträge. Die Integrationsfachdienste sind in Anlehnung an die Arbeitsagenturbezirke im Land Brandenburg (Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, Eberswalde und Neuruppin) zu verorten. Ein landesweiter IFD für blinde und sehbehinderte Menschen wird eingerichtet.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Das Integrationsamt veranstaltet jährlich eine Trägerberatung zur Information und Auswertung der Arbeit der IFD. 

Die Fachaufsicht über die Arbeit der IFD wird unter anderem durch regelmäßige Teamleiterberatungen mit den Teamleitenden der IFD Land Brandenburg realisiert. Ergebnisprotokolle dienen der Umsetzung in den regionalen IFD-Teams.

Ergänzend gilt die Arbeitsanweisung Personenkreis_nach_§192_SGB_IX_AZ-4I-IFD-9-2024.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.