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titleLänderspezifische Anforderungen

Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), des § 213 SGB IX sowie des SGB I und X.


Der Träger stellt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der bestehenden Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher.


Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX

1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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