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2.3.6.1 Datenschutz und Datensicherheit

2.3.6.1 Datenschutz und Datensicherheit

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Länderspezifische Anforderungen

Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO), des § 213 SGB IX sowie des SGB I und X.

Der Träger stellt die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher.

Rahmenvertrag über den Betrieb eines Integrationsfachdienstes gem. §§ 192 ff. SGB IX

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Das Merkblatt zum Sozialdatenschutz in Verbindung mit dem Hinweisblatt zum Datenschutz des Integrationsamtes Thüringen in der jeweils gültigen Fassung sind zu verwenden.

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.