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KASSYS:4.2.1.4 Gemeinsame Ergebnisbewertung in KoordinierungsausschüssenBetrachtung mit den Leistungsträgern
KASSYS:4.2.1.4 Gemeinsame Ergebnisbewertung in KoordinierungsausschüssenBetrachtung mit den Leistungsträgern

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id3
titleLänderspezifische Anforderungen

Im Land Brandenburg gibt es keinen Landeskoordinierungsausschuss. Es gibt regionale Koordinierungsausschüsse, angelehnt an die Arbeitsagenturbezirke (Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin). Die Koordinierungsausschüsse finden zweimal jährlich statt. 

Der IFD ist für die Durchführung der Koordinierungsausschüsse zuständig.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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