4.2.1.4 Gemeinsame Betrachtung mit den Leistungsträgern

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Länderspezifische Anforderungen

Im Land Brandenburg gibt es keinen Landeskoordinierungsausschuss. Es gibt regionale Koordinierungsausschüsse, angelehnt an die Arbeitsagenturbezirke (Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin). Die Koordinierungsausschüsse finden ein- bis zweimal jährlich statt. 

Der IFD ist für die Durchführung der Koordinierungsausschüsse zuständig.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Es werden Ergebnisprotokolle gefertigt.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.