Der Integrationsfachdienst in Brandenburg ist kein Maßnahmeträger zur Durchführung von Integrationsvorbereitung. ZERA wird aktuell in Brandenburg nicht genutzt/eingesetzt. Im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis übernimmt der IFD ggf. die UB-Berufsbegleitung nach § 55 SGB IX. Arbeitgeber, die Menschen mit Hörbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen, haben die Möglichkeit ein Möglichkeit, ein Arbeitskollegenseminar im Sinne der Integrationsvorbereitung und/oder Sensibilisierung über das Integrationsamt zu beantragen. Die Durchführung erfolgt durch die Integrationsfachdienste. 6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. |