3.2.5.5 Integrationsvorbereitung

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Länderspezifische Anforderungen

Der Integrationsfachdienst in Brandenburg ist kein Maßnahmeträger zur Durchführung von Integrationsvorbereitung. ZERA wird aktuell in Brandenburg nicht genutzt/eingesetzt. Im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis übernimmt der IFD ggf. die UB-Berufsbegleitung nach § 55 SGB IX.
Arbeitgeber, die Menschen mit Hörbehinderung beschäftigen oder einstellen wollen, haben die Möglichkeit, ein Arbeitskollegenseminar im Sinne der Integrationsvorbereitung und/oder Sensibilisierung über das Integrationsamt zu beantragen. Die Durchführung erfolgt durch die Integrationsfachdienste.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.  

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Ergänzend gelten die Regelungen der Arbeitsanweisung Unterstützte_Beschäftigung_§55_ AZ-4I-IFD-6-2024.

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.