Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In. Die Leistungsübersicht 3In ist anzuwenden. Grundlage istsind die Arbeitsanweisung Arbeitsanweisungen Dokumentation_AZ-414I-IFD-4-2022 sowie die Arbeitsanweisung 5-2024 zur Dokumentation in 3In sowie Aufbewahrungsfrist_Dokumentation_AZ-41-IFD-6-22.Zusatzvereinbarung 7-2024 sowie die Zusatzvereinbarung zum Datenschutz zur Datensicherheit zur Qualitätssicherung und zu den Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Verwendung des Dokumentationssystems 3In und der hierzu erforderlichen Infrastruktur in den Integrationsfachdiensten des Landes Brandenburg Stand Dez. 2019. 7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden. |