Zielvereinbarungen werden für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Integrationsamt und dem IFD-Träger abgeschlossen. Zur Vorbereitung des Abschlusses einer Zielvereinbarung können folgende Fragestellungen der Vorbereitung dienen: Was wurde in der vergangenen Periode angestrebt/erreicht? Was soll erhalten bleiben? Wo besteht Handlungsbedarf? Und welche Maßnahmen folgen daraus? Was ist in den Hintergrund getreten, welche Schwerpunkte werden künftig benannt? Was soll zukünftig erreicht bzw. bewirkt werden? Welche Erwartungen haben die Kunden? Und welchen kann und möchte ein IFD nachkommen? Welche besonderen regionalen Bedingungen und Kontexte haben sich ergeben?
Die Zielvereinbarung benennt einzelne Zielfelder, die aus dem SGB IX (§§ 192 ff.) abgeleitet werden können und trifft operationalisierte Aussagen (mit quantitativen oder qualitativen Messkriterien) dazu, wie zum Beispiel: Strukturqualität Gewährleistung und Gestaltung des niederschwelligen Zugangs des Kunden zum Integrationsfachdienst (z. B. einleitende Stelle als Hinweisgeber und der Auswertung der Antworten) Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Formulierung einer konkreten, zielgerichteten oder besonderen Ansprache einer bestimmten Gruppe; besondere Maßnahmen) Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen (mit z. B. psychosozialen, arbeits-pädagogischenarbeitspädagogischen, arbeits- und sozialrechtlichen, betriebswirtschaftlichen Inhalten) Ausstattung des Dienstes/der Mitarbeiter
Prozessqualität Ergebnisqualität Für die benannten Beispiele könnten beispielsweise folgende Messkriterien Anwendung finden: Vermittlungsergebnisse in einer vorgegebenen Zeit Einhaltung bestimmter zeitlicher Fristen zur Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen Erreichung der Ziele aus Zielvereinbarungen mit Klienten/ Mitarbeitern Grad der positiven Rückmeldungen der Kunden anhand einer Kundenbefragung
Die Identifizierung von Zielen und deren Formulierung inklusive Vorhaben und Messkriterien könnte z. B. in folgender Matrix dargestellt werden: Empfohlen wird während der Laufzeit der Zielvereinbarung eine Zwischenbilanz zu ziehen, um ein Nichterreichen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen entwickeln zu können. 1 incomplete Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden. |