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Über Regelungen zur Durchführung von Audits entscheiden die jeweiligen Bundesländer,   es gibt keine Verpflichtung, interne oder externe Audits durchzuführen.

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  • Audits sind regelmäßige Überprüfungen des Erreichens der vereinbarten Ziele (vergleiche Kapitel Zielvereinbarungen) in den Fachdiensten (Soll-Ist-Vergleich) zum Zweck der transparenten Darstellung der Qualität der Arbeit nach innen und außen.

  • Audits sollen zudem Stärken und Schwächen in der Arbeit des Dienstes insgesamt beleuchten, um notwendige Strategien der Weiterentwicklung und der kontinuierlichen Verbesserung festzulegen.

  • Die relevanten Informationen zu den Dimensionen Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität werden zusammengefasst, präsentiert und reflektiert.
    Unabhängig davon, ob innerhalb eines Trägers bereits Qualitätssicherungssysteme bestehen oder noch zu entwickeln sind, hat es sich bewährt, regelmäßig (empfohlen werden jährliche) Bewertungen der Dienstleistungen durchzuführen.

Ein Audit kann durch eigene Kräfte (des Trägers) als internes Audit (= Selbstbewertung Selbstbewertung) und externes Audit (unparteilich und objektiv) durchgeführt werden. Diese Konstellation resultiert daraus, dass sowohl der Träger des Integrationsfachdienstes als auch die Leistungsträger (aufgrund ihrer Fachaufsicht, fachlichen Leitung bzw. rechtlichen Verantwortung) letztendlich die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität zu prüfen haben. Insgesamt ist es entscheidend, dass unter der übergeordneten Zielsetzung der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit ein systematischer Informationsaustausch zwischen den Ebenen Mitarbeiter, Träger und Leistungsträger stattfindet. Für eine Zertifizierung, z.B B. nach AZAV oder DIN ISO DIN ISO  9001, ist das externe Audit durch einen beauftragten Auditor Voraussetzung.