Aufgrund seines Prüfaspektes stellt das Audit ein wichtiges Führungs- und Steuerungsinstrument sowohl für den Träger des Integrationsfachdienstes (Fach- und Dienstaufsicht) als auch den Leistungsträger (fachliche Leitung bzw. Verantwortung) dar.
Über Regelungen zur Durchführung von Audits entscheiden die jeweiligen Bundesländer, es gibt keine Verpflichtung, interne oder externe Audits durchzuführen.
Die folgenden Aussagen sind daher als Anregung zu verstehen.
Generell kann man mit Hilfe von Audits die Funktionsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit eines Managementsystems überprüfen. Sie sollen die gezielte Identifizierung von Stärken und Schwächen eines Dienstes (oder einer Organisation) sowie eine differenzierte Analyse dahinterliegender Ursachen und Gründe ermöglichen.
Je nach Bereich wird bei einem Audit der Ist-Zustand analysiert oder aber ein Vergleich der ursprünglichen Zielsetzung mit den tatsächlich erreichten Zielen ermittelt. Es kann auch dazu dienen, allgemeine Probleme aufzuspüren, damit diese beseitigt werden können bzw. einen Verbesserungsbedarf zu identifizieren. Maßnahmen, die zur Behebung eingeleitet /bzw. Verbesserungen, die auf den Weg gebracht wurden, sind nachzuweisen. Damit ist ein transparenter Nachweis über Effektivität und Effizienz der Dienstleistung sowohl intern als auch extern möglich.
Ausgehend von den genannten Definitionen und Begriffsbestimmungen kann zur Durchführung der Audits in Integrationsfachdiensten festgehalten werden:
Audits sind regelmäßige Überprüfungen des Erreichens der vereinbarten Ziele (vergleiche Kapitel Zielvereinbarungen) in den Fachdiensten (Soll-Ist-Vergleich) zum Zweck der transparenten Darstellung der Qualität der Arbeit nach innen und außen.
Audits sollen zudem Stärken und Schwächen in der Arbeit des Dienstes insgesamt beleuchten, um notwendige Strategien der Weiterentwicklung und der kontinuierlichen Verbesserung festzulegen.
Die relevanten Informationen zu den Dimensionen Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität werden zusammengefasst, präsentiert und reflektiert.
Unabhängig davon, ob innerhalb eines Trägers bereits Qualitätssicherungssysteme bestehen oder noch zu entwickeln sind, hat es sich bewährt, regelmäßig (empfohlen werden jährliche) Bewertungen der Dienstleistungen durchzuführen.
Ein Audit kann durch eigene Kräfte (des Trägers) als internes Audit (= Selbstbewertung) und externes Audit (unparteilich und objektiv) durchgeführt werden. Diese Konstellation resultiert daraus, dass sowohl der Träger des Integrationsfachdienstes als auch die Leistungsträger (aufgrund ihrer Fachaufsicht, fachlichen Leitung bzw. rechtlichen Verantwortung) letztendlich die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität zu prüfen haben. Insgesamt ist es entscheidend, dass unter der übergeordneten Zielsetzung der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit ein systematischer Informationsaustausch zwischen den Ebenen Mitarbeiter, Träger und Leistungsträger stattfindet. Für eine Zertifizierung, z.B. nach AZAV oder DIN ISO 9001, ist das externe Audit durch einen beauftragten Auditor Voraussetzung.