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Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung der IFD-Fachkräfte wird unter Berücksichtigung der Strukturverantwortung des LVR-Inklusionsamtes für die IFD im Rheinland zwischen dem LVR-Inklusionsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes unter Beteiligung der IFD-Fachaufsicht analysiert. Die Bedarfserhebung erfolgt
Als wesentliche Bewertungsgrundlage steht den Beteiligten insbesondere das Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachkräfte zur Verfügung. Im Qualifizierungsplan werden die Inhalte und der Zeitrahmen konkretisiert. Die IFD-Fachkräfte nehmen vorrangig an den vom LVR-Inklusionsamt organisierten Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstagungen teil. Der IFD-Träger dokumentiert personenbezogen die geplanten und absolvierten Fort- und Weiterbildungen der IFD-Fachkräfte. Er stellt bei Bedarf die Dokumentationen dem LVR-Inklusionsamt zur Wahrnehmung der Strukturverantwortung zur Verfügung. Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Durch die zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienst geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung garantiert der Träger, dass qualifiziertes Personal für die Übernahme der Aufgaben zur Verfügung steht. Für Fachberatende im Bereich Hörbehinderung gibt es spezifische Fortbildungsangebote bundesweit sowie Thementage in Hessen. |
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Dokumente des LVR: Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Fachberater, Stand: 07.2018Anlassbezogen werden durch das LWV-Integrationsamt für spezifische Themen Veranstaltungen (Fortbildungen, Workshops etc.) angeboten. |
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