2.3.3.3 Fort- und Weiterbildung

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Länderspezifische Anforderungen

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 6.1 (Erstattungsfähige Aufwendungen)

Modulkatalog (Anlage 1 zur HRV)

Anforderungen zur Dokumentation Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu

Deren jeweils gültige Fassungen sind auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Durch die zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienst geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung garantiert der Träger, dass qualifiziertes Personal für die Übernahme der Aufgaben zur Verfügung steht.
Der Träger zeichnet auch verantwortlich dafür, dass die Mitarbeitenden des IFD regelmäßig fachspezifische Weiterbildungen besuchen.
Im Rahmen der Jahresgespräche weist der Träger die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach.

Für Fachberatende im Bereich Hörbehinderung gibt es spezifische Fortbildungsangebote bundesweit sowie Thementage in Hessen.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Anlassbezogen werden durch das LWV-Integrationsamt für spezifische Themen Veranstaltungen (Fortbildungen, Workshops etc.) angeboten.
Über diese werden die Integrationsfachdienste jeweils gesondert informiert.


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.