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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Dokumentation des Einzelfalls und der Beteiligung im Verwaltungsverfahren erfolgt durch die IFD im Rheinland einheitlich und ausschließlich in KlifdWeb.

Die IFD im Rheinland dokumentieren die relevanten Daten im Einzelfall zur Person, zum Prozessverlauf, zu den durchgeführten Leistungen und zum Ergebnis neben den Sicherungsprozessen in Arbeitsverhältnissen und Vermittlungsprozessen auch in den individuellen Unterstützungsprozessen

  • Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt (siehe Kapitel 3.2.3),

  • Übergang Schule-Beruf (siehe Kapitel 3.2.4),

  • Begleitung der betrieblichen Ausbildung (siehe Kapitel 3.2.5.3).

    Für die Einzelfalldokumentation steht in Hessen das EDV-System IFDoQu zur Verfügung.
    Hier werden alle Einzelfälle, für die der Integrationsfachdienst beauftragt ist, erfasst.

    Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

    • Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu

    Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

    Mit den anderen Auftraggebern ist vom Integrationsfachdienst zu klären, ob über die mit IFDoQu zugänglichen Informationen hinaus Zwischen- oder Abschlussberichte oder sonstige Darstellungen erforderlich sind.

    Die Betrachtung des Prozessverlaufs und der Ergebnisse des Einzelfalles auf Basis der Einzelfalldokumentation erfolgt zwischen Auftraggeber und Integrationsfachdienst.


    6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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    Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

    Handbuch KlifdWeb
    Siehe: https://klifdweb.de/ 
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    titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

    Dokumente des LVR:

    • Handlungs- und Geschäftsanweisung des LVR-Inklusionsamtes zu KlifdWeb in der gültigen Fassung

    7 incomplete 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.