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Bei der Beratung des Arbeitgebers im Rahmen eines Einzelfalls können grundsätzlich zwei Konstellationen unterschieden werden:
a. Der IFD berät bzw. begleitet bereits einen Klienten (Arbeitnehmer) mit (Schwer-)Behinderung; der Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers fragt währenddessen die Beratung durch den Integrationsfachdienst nach.
b. Der Arbeitgeber beschäftigt Arbeitnehmer mit (Schwer-)Behinderung oder plant Arbeitnehmer mit (Schwer-)Behinderung zu beschäftigen und fragt die Beratung durch den IFD nach. Es besteht kein Kontakt von Seiten des Integrationsfachdienstes zum Arbeitnehmer mit (Schwer-)Behinderung. Thema der Beratung könnte hier zum Beispiel sein, wie betriebliche Rahmenbedingungen gestaltet werden können, um ein störungsfreies Beschäftigungsverhältnis zu schaffen oder zu sichern.
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