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Die vorgenannten Entwicklungen stellen neue Anforderungen an die Beratung der Arbeitgeber.
Dies setzt neben behinderungsspezifischem Wissen voraus, dass im Integrationsfachdienst Informationen und Kenntnisse über (technische) Entwicklungen und mögliche – positive wie negative – Auswirkungen auf die Gestaltung betrieblicher Prozesse, auf Arbeitsplätze, Arbeitsformen etc. vorhanden sind und deren Chancen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer mit (Schwer)-Behinderung erkannt werden.
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