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Vermittlung von Informationen bzw. Wissen über Behinderungen, mögliche Auswirkungen am Arbeitsplatz,
Informationen über fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers mit (Schwer-)Behinderung bei der Einstellung bzw. bei bestehendem Arbeitsverhältnis,
Information über die Gestaltung förderlicher Arbeits- und Kommunikationsbedingungen,
die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gestaltung der betrieblichen Organisation (z. B. Arbeitsabläufe), ggf. auch bei Personalentwicklung, letztere jeweils im Sinne der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
In nachfolgenden Kapiteln werden die Aspekte der Beratung von Arbeitgebern durch den Integrationsfachdienst unterschieden:
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