In den nachfolgenden Kapiteln sind die Aufgaben des Integrationsfachdienstes im Hinblick auf die Beratung des Arbeitgebers im Einzelfall wie folgt gegliedert:
3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz
3.3.1.2 Information und Abklärung fachlicher und finanzieller Leistungen
Bei der Beratung des Arbeitgebers im Rahmen eines Einzelfalls können grundsätzlich zwei Konstellationen unterschieden werden:
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