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In den nachfolgenden Kapiteln sind die Aufgaben des Integrationsfachdienstes im Hinblick auf die Beratung des Arbeitgebers im Einzelfall wie folgt gegliedert:

  • 3.3.1.1 Art der Behinderung und die Auswirkungen am Arbeitsplatz

  • 3.3.1.2 Information und Abklärung fachlicher und finanzieller Leistungen

Bei der Beratung des Arbeitgebers im Rahmen eines Einzelfalls können grundsätzlich zwei Konstellationen unterschieden werden:

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