Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt: Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 4Punkt 4.1 (Personelle Ausstattung) i.V V.m m. Punkt 6Punkt 6.1 . (Erstattungsfähige Aufwendungen) Anlage 1 Anlage 1 (Modulkatalog) zur Rahmenvereinbarung; Modul Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu
Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Durch die zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienst geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung garantiert der Träger, dass qualifiziertes Personal für die Übernahme der Aufgaben zur Verfügung steht. Der Träger zeichnet auch verantwortlich dafür, dass die Mitarbeitenden des IFD regelmäßig fachspezifische Weiterbildungen besuchen. Im Rahmen der Jahresgespräche weist der Träger die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach. Für Fachberatende im Bereich Hörbehinderung gibt es spezifische Fortbildungsangebote bundesweit sowie Thementage in Hessen. 1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. |