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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Integrationsfachdienste (IFD) im Rheinland berücksichtigen als weitere interne Kundengruppe die Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, denen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes übertragen sind.

Bei den, in den übergeordneten Anforderungen benannten Kundengruppen können auch folgende Beteiligte relevant werden:

  • Mensch mit Behinderung:

    • Eltern/Angehörige,

    • Gesetzliche*r Betreuer*in,

    • Stationäres/Ambulant betreutes Wohnen.

  • Weitere Leistungsanbieter:

    • Träger der individuellen betrieblichen Qualifizierung (§ 55 SGB IX55 SGB IX),

    • Bildungsträger,

    • Soziale Einrichtungen,

    • Medizinisch/therapeutische Einrichtungen.

In Ergänzung der Kundengruppen gemäß den übergeordneten Anforderungen ergeben sich für die IFD des Weiteren noch weitere externe Kundengruppen und Akteure aus den Aufgabenschwerpunkten „Übergang Schule-Beruf“ und „Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“.

Weitere relevante Kundengruppen sind im Schwerpunkt

  • „Übergang Schule-Beruf“:

    • Lehrer*innen,

    • Kommunale Koordinierungsstellen,

    • Praktikumsbetriebe.

  • „Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt“:

    • Werkstätten für behinderte Menschen,

    • Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX§ 60 SGB IX).

Die oben genannte Auflistung der Kundengruppen ist nicht als abschließend zu bewerten.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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