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Die IFD-Fachkräfte im Rheinland und Westfalen-Lippe berücksichtigen die übergeordneten Anforderungen- und Umsetzungshilfen dieses Kapitels, die bundesweit geregelt und beispielhaft beschrieben sind. Die IFD-Fachkraft berücksichtigt im Rahmen der Begleitung der/des Beschäftigten mit Behinderung,
Sie klärt mit der/dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber den notwendigen Unterstützungsbedarf ab, stellt diesen in eigener Zuständigkeit sicher bzw. klärt die Bereitstellung erforderlicher Leistungen mit dem zuständigen Leistungsträger ab. Im Schwerpunkt Sicherung kann durch ein Jobcoaching der besondere behinderungs-bedingte Nachteil des Menschen mit Behinderung ausgeglichen werden, sofern die Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers und die der IFD-Fachkraft nicht greifen, um das Beschäftigungsverhältnis sichern zu können. Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Vermittlung begleitet Klientinnen/Klienten nach der Vermittlung in eine geeignete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den ersten 6 Monaten, um den Vermittlungserfolg nachhaltig zu sichern. Wenn in den Schwerpunkten Übergang Schule – Beruf und Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt bei vorliegender Einstellungsbereitschaft des Arbeitgebers das Training bzw. die Einarbeitung aus behinderungsbedingten und fachlichen Gründen intensiver erfolgen muss und diese nicht durch den Arbeitgeber erfolgen kann, ist der Einsatz eines Jobcoachings am Arbeitsplatz möglich. Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).
Jobcoaching in Westfalen-Lippe Jobcoaching ist eine individuelle Qualifizierung eines Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung am Arbeitsplatz. Ein Jobcoaching ist ein zeitlich definierter Prozess, der unter Einbezug von Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten stattfindet und sowohl die Bedarfe des Menschen mit Behinderung, als auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Übergeordnetes Ziel eines Jobcoachings ist immer die Erlangung oder Sicherung eines Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Jobcoaching kann ein passendes Instrument sein, wenn
In Westfalen-Lippe gibt es ein systematisches Vorgehen zur Initiierung und Umsetzung eines Jobcoachings, das von der Fachkoordination Jobcoaching im LWL-Inklusionsamt Arbeit geleitet und begleitet wird. Ein einheitliches Berichts- und Dokumentationssystem, definierte Voraussetzungen für die Beauftragung sowie qualitätssichernde Angebote (Einzelfallberatung, kollegiale Fallberatung, Fortbildungstage) für die beauftragten Jobcoachs sichern die Qualität des Instrumentes. |
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Dokumente des LWL:
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