3.2.5.6 Begleitung und Training am Arbeitsplatz
.
Die IFD-Fachkräfte im Rheinland und Westfalen-Lippe berücksichtigen die übergeordneten Anforderungen- und Umsetzungshilfen dieses Kapitels, die bundesweit geregelt und beispielhaft beschrieben sind.
Die IFD-Fachkraft berücksichtigt im Rahmen der Begleitung der/des Beschäftigten mit Behinderung, dass diese unterschiedliche Aspekte beinhalten kann, z. B.
psychosoziale Betreuung und Krisenintervention (siehe Kapitel 3.2.5.8),
Änderung der Arbeitsorganisation, den Arbeitsbedingungen,
Mittler zwischen den Beteiligten (Arbeitgeber, Kolleginnen/ Kollegen etc.),
Begleitung während der (stufenweisen) Wiedereingliederung,
Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, die auf Grundlage der behinderungsbedingten Einschränkungen erforderlich sind,
Organisation eines Jobcoachings,
Organisation eines Mobilitätstrainings.
Sie klärt mit der/dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber den notwendigen Unterstützungsbedarf ab, stellt diesen in eigener Zuständigkeit sicher bzw. klärt die Bereitstellung erforderlicher Leistungen mit dem zuständigen Leistungsträger ab.
Im Schwerpunkt Sicherung kann durch ein Jobcoaching der besondere behinderungs-bedingte Nachteil des Menschen mit Behinderung ausgeglichen werden, sofern die Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers und die der IFD-Fachkraft nicht greifen, um das Beschäftigungsverhältnis sichern zu können.
Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Vermittlung begleitet Klientinnen/Klienten nach der Vermittlung in eine geeignete Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den ersten 6 Monaten, um den Vermittlungserfolg nachhaltig zu sichern.
Sie berücksichtigt, dass das Training bzw. die Einarbeitung der/des Beschäftigten am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber erfolgt.
Wenn in den Schwerpunkten Übergang Schule – Beruf und Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt bei vorliegender Einstellungsbereitschaft des Arbeitgebers das Training bzw. die Einarbeitung aus behinderungsbedingten und fachlichen Gründen intensiver erfolgen muss und diese nicht durch den Arbeitgeber erfolgen kann, ist der Einsatz eines Jobcoachings am Arbeitsplatz möglich.
Die IFD-Fachkraft klärt die Durchführung eines Jobcoachings mit den Beteiligten und dem zuständigen Leistungsträger ab (siehe Kapitel 3.2.5.10).
Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).
Jobcoaching in Westfalen-Lippe
Jobcoaching ist eine individuelle Qualifizierung eines Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung am Arbeitsplatz. Ein Jobcoaching ist ein zeitlich definierter Prozess, der unter Einbezug von Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten stattfindet und sowohl die Bedarfe des Menschen mit Behinderung, als auch die Anforderungen des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Übergeordnetes Ziel eines Jobcoachings ist immer die Erlangung oder Sicherung eines Beschäftigungsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Jobcoaching kann ein passendes Instrument sein, wenn
der Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit geplant ist,
eine Unterstützung bei der behinderungsgerechten Einarbeitung sinnvoll ist,
in einem bestehenden Arbeitsverhältnis neue Aufgaben zu erlernen sind,
die Arbeitsfähigkeiten behinderungsbedingt nachlassen oder
ein Wechsel aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder aus der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geplant ist.
In Westfalen-Lippe gibt es ein systematisches Vorgehen zur Initiierung und Umsetzung eines Jobcoachings, das von der Fachkoordination Jobcoaching im LWL-Inklusionsamt Arbeit geleitet und begleitet wird. Ein einheitliches Berichts- und Dokumentationssystem, definierte Voraussetzungen für die Beauftragung sowie qualitätssichernde Angebote (Einzelfallberatung, kollegiale Fallberatung, Fortbildungstage) für die beauftragten Jobcoachs sichern die Qualität des Instrumentes.
Die Fachkräfte der IFD beraten Arbeitgeber und Menschen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung über das Angebot Jobcoaching und empfehlen es insbesondere in o. g. Ausgangssituation. Zur Initiierung eines Jobcoachings findet ein telefonisches Beratungsgespräch mit der Fachkoordination Jobcoaching statt, um die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für ein Jobcoaching zu prüfen. Die IFD-Fachkräfte erstellen in der Regel eine schriftliche Zusammenfassung der Ausgangssituation und der angestrebten Zielsetzungen und unterstützen den Antragsstellenden bei Bedarf bei der Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen.
Der Jobcoach wird von der Fachkoordinatorin Jobcoaching passgenau ausgewählt und beauftragt. Dauer, Umfang, Zielsetzungen und methodische Vorgehensweisen des Jobcoachings werden für jeden Einzelfall individuell ermittelt und kalkuliert.
Die IFD-Fachkraft nimmt im Verlauf eines Jobcoachings an der Maßnahmeplanung sowie an allen Zwischen- und Abschlussgesprächen im Betrieb teil und erhält die schriftlichen Verlaufs- und Ergebnisberichte des Jobcoachs über die Fachkoordination Jobcoaching.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
.
Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Elementbeschreibung SBO 10.5 STAR – Übergangsbegleitung, Stand: 01.08.2020
Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Übergangsbegleitung, Stand; 01.08.2020
Dokumente des LWL:
LWL-Budget für Arbeit, Förderrichtlinien mit Durchführungshinweisen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022.
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.