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id3
titleLänderspezifische Anforderungen
1 complete

Eine „psychosoziale Betreuung“ im Rahmen der begleitenden Hilfe im Auftrag des Integrationsamts (§ 185 (2)) kann auch schon erfolgen, sobald ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung erfolgt ist. Die Betreuung muss bei der Ablehnung des Antrags beendet werden.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Panelbox
id4
titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Ergänzend wird auf den Begriff der „nach Art und Schwere ihrer Behinderung besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen“ verwiesen (§ 155 SGB IX).


2 complete incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.