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titleLänderspezifische Anforderungen

Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Fachaufsicht und dem LVR-Inklusionsamt die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft in einem Einarbeitungsplan. Dort wird festgelegt, welche fachspezifischen Inhalte der eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden. Es werden die Verantwortlichkeiten bestimmt und die Termine bzw. Zeitfenster festgelegt.

 

Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts unter anderem folgende fachliche Themen berücksichtigt:

  • Zielgruppen und Aufgaben der IFD-Fachkraft gemäß § 192 und 193 SGB IX,

  • Arbeitsweise der IFD-Fachkraft gemäß den Grundsätzen des LVR-Inklusionsamtes im Rahmen der Beteiligung von IFD bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland,

  • Richtlinien des LVR-Inklusionsamtes im Rahmen der Beteiligung von IFD bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland,

  • Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“,

  • Gemeinsame Empfehlung „Unterstützte Beschäftigung“

  • Leitfaden „Fachdienstliche Stellungnahmen“,

  • Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining),

  • Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Absatz 2 SGB IX,

  • Richtlinien „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“,

  • KAoA-Handbuch und Verfahrensbeschreibung,

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR einschließlich der konkretisierenden Hinweise,

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017),

  • Kennenlernen der Klientinnen und Klienten und Fallübergaben,

  • Datenschutz und Schweigepflicht,

  • Dokumentation in KlifdWeb,

  • Qualitätsmanagementsystem KASSYS,

  • Kennenlernen der relevanten Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner und des Netzwerks.

Des Weiteren erwirbt die IFD-Fachkraft im Rahmen der Einarbeitung Grundlagenkenntnisse zu folgenden Themen:

  • Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 185 SGB IX und Zuständigkeiten,

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 49 und 50 SGB IX und Zuständigkeiten,

  • Kündigungsschutz gemäß § 168 ff. SGB IX,

  • Arbeitsrecht.

Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft die Teilnahme an den Grundlagenschulungen des LVR-Inklusionsamtes.

Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an dem relevanten Arbeitskreis der IFD-Fachkräfte im Rheinland. Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft ihre Teilnahme.

Die fachliche Einarbeitung wird mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben.

Der Stand der fachlichen Einarbeitung wird zum Ende der Probezeit durch den Träger und die IFD-Fachaufsicht gemeinsam mit der IFD-Fachkraft ausgewertet. Das LVR-Inklusionsamt wird über den Stand informiert.

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4.1

Deren jeweils gültige Fassung ist auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD.

Für die Einarbeitung in IFDoQu steht ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD zur Verfügung.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • KAoA-Handbuch 2020

  • Verfahrensbeschreibung, Stand: 01.08.2020

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017)

  • Handbuch KlifdWeb, Bedienungsanleitung und Referenzhandbuch, siehe https://klifdweb.de

Dokumente des LVR:

  • Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Berater, Stand: 07.2018

  • Beteiligung von Integrationsfachdiensten bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland, Grundsätze und Richtlinien des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland, Stand: Juli 2005

  • Leitfaden Fachdienstliche Stellungnahmen der Integrationsfachdienste im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes/der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben im Rheinland, Stand: Oktober 2021

  • Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining), Stand: 25. Juni 2021

  • Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Abs. 2 SGB IX, Stand: Mai 2019

  • Richtlinie „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“, Stand: 01.01.2022

    Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann.
    Auch die Teilnahme an dem Grundseminar für Schwerbehindertenvertreter ist möglich, dazu erfolgt eine Absprache mit dem Integrationsamt.


    2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.