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Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Fachaufsicht und dem LVR-Inklusionsamt die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft in einem Einarbeitungsplan. Dort wird festgelegt, welche fachspezifischen Inhalte der eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden. Es werden die Verantwortlichkeiten bestimmt und die Termine bzw. Zeitfenster festgelegt.
Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts unter anderem folgende fachliche Themen berücksichtigt:
Des Weiteren erwirbt die IFD-Fachkraft im Rahmen der Einarbeitung Grundlagenkenntnisse zu folgenden Themen:
Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft die Teilnahme an den Grundlagenschulungen des LVR-Inklusionsamtes. Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an dem relevanten Arbeitskreis der IFD-Fachkräfte im Rheinland. Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft ihre Teilnahme. Die fachliche Einarbeitung wird mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben. Der Stand der fachlichen Einarbeitung wird zum Ende der Probezeit durch den Träger und die IFD-Fachaufsicht gemeinsam mit der IFD-Fachkraft ausgewertet. Das LVR-Inklusionsamt wird über den Stand informiert. Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt: Deren jeweils gültige Fassung ist auch im Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD. Für die Einarbeitung in IFDoQu steht ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD zur Verfügung. |
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Dokumente des LVR: Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Berater, Stand: 07.2018 Beteiligung von Integrationsfachdiensten bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland, Grundsätze und Richtlinien des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland, Stand: Juli 2005 Leitfaden Fachdienstliche Stellungnahmen der Integrationsfachdienste im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes/der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben im Rheinland, Stand: Oktober 2021 Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining), Stand: 25. Juni 2021 Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Abs. 2 SGB IX, Stand: Mai 2019 Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann. |