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IFD in Westfalen-Lippe Die Einarbeitung obliegt primär der IFD-Teamleitung. Die jeweilige Fachkoordination ergänzt zu behinderungsspezifischen Aspekten. Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Teamleitung und der jeweiligen Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft während der Probezeit und darüber hinaus. Im Einarbeitungszeitplan/Curriculum ist festgelegt, welche Grundlagen und fachspezifischen Inhalte der neu eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden. Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts insbesondere folgende relevante fachliche Themen berücksichtigt:
Die IFD-Teamleitung und die zuständige Fachkoordination erstellen gemeinsam die Einarbeitungskonzeption inklusive der Verantwortlichkeiten und der Zeitfenster. Darin werden auch die von der IFD-Fachkraft zu absolvierenden Fort- und Weiterbildungen verbindlich festgelegt. Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an allen relevanten Arbeitskreisen und Monatsgesprächen. Die fachliche Einarbeitung wird von der Teamleitung und der Fachkoordination mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben.
IFD im Rheinland und Westfalen-Lippe: Der IFD-Träger dokumentiert das Ergebnis der fachlichen Einarbeitung. |
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Dokumente des LWL:
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