2.3.3.2 Fachliche Einarbeitung

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Länderspezifische Anforderungen

IFD in Westfalen-Lippe

Die Einarbeitung obliegt primär der IFD-Teamleitung. Die jeweilige Fachkoordination ergänzt zu behinderungsspezifischen Aspekten. Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Teamleitung und der jeweiligen Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft während der Probezeit und darüber hinaus. Im Einarbeitungszeitplan/Curriculum ist festgelegt, welche Grundlagen und fachspezifischen Inhalte der neu eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden.

Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts insbesondere folgende relevante fachliche Themen berücksichtigt:

  • Aufgabe, Rolle und Haltung des IFD

  • Rechtliche Grundlagen, z. B. SGB II, SGB III, SGB IX in den relevanten Teilbereichen, Kündigungsschutz, Arbeitsrecht etc.,

  • Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit, z. B. Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben gemäß § 185 SGB IX, Leistungen der Fachdienste, Sonderprogramme etc.,

  • Zuständigkeiten/Besonderheiten der Fachdienste, z. B. Sicherung, Übergang Schule-Beruf, etc.,

  • Behinderungsbilder, -formen und -symptome und deren Auswirkungen auf das Arbeitsleben etc.,

  • Berichtswesen (Fachdienstliche Stellungnahmen etc.),

  • Instrumente des IFD, z. B. Gesprächsführung, Beratungskonzepte etc.,

  • Netzwerkarbeit, z. B. Institutionen beruflicher Bildung, Rehabilitationsträger,

  • betriebliches Umfeld, z. B. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Personalführung,

  • Dokumentation KlifdWeb,

  • Datenschutz.

Die IFD-Teamleitung und die zuständige Fachkoordination erstellen gemeinsam die Einarbeitungskonzeption inklusive der Verantwortlichkeiten und der Zeitfenster. Darin werden auch die von der IFD-Fachkraft zu absolvierenden Fort- und Weiterbildungen verbindlich festgelegt.

Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an allen relevanten Arbeitskreisen und Monatsgesprächen.

Die fachliche Einarbeitung wird von der Teamleitung und der Fachkoordination mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben.
Zum Ende der Probezeit erfolgt eine gemeinsame Auswertung unter schriftlicher Festlegung weiterer Schulungs- und Qualifizierungsbedarfe.

 

IFD im Rheinland und Westfalen-Lippe:

Der IFD-Träger dokumentiert das Ergebnis der fachlichen Einarbeitung.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • KAoA-Handbuch 2020

  • Verfahrensbeschreibung, Stand: 01.08.2020

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017)

  • Handbuch KlifdWeb, Bedienungsanleitung und Referenzhandbuch,
    siehe https://klifdweb.de

 

Dokumente des LWL:

  • LWL-Curriculum der IFD

  • LWL-Fortbildungsprogramm der IFD

  • Handlungsleitfaden Abrechnung KAoA-STAR

  • Richtlinien zum Budget für Arbeit

  • Arbeitshilfe § 27er-Leistungen

  • Arbeitshilfen Kündigungsschutz


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.