6 complete IFD in Westfalen-Lippe Zielvereinbarung (Einzelfall) Die Ergebnisbewertung im Einzelfall ist dem Kapitel 4.2.1 zu entnehmen. Zielvereinbarung (IFD) Die Überprüfung der in den jährlichen Zielvereinbarungen vereinbarten Ziele findet durch: Übermittlung einer Zwischenbilanz durch den IFD zur Mitte des Jahres, Übermittlung der Abschlussauswertung nach Abschluss des Jahres, Besprechung der Zielerreichung im Folge-Zielvereinbarungsgespräch statt.
6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. |