4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung
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Länderspezifische Anforderungen
IFD in Westfalen-Lippe
Zielvereinbarung (Einzelfall)
Die Ergebnisbewertung im Einzelfall ist dem Kapitel 4.2.1 zu entnehmen.
Zielvereinbarung (IFD)
Die Überprüfung der in den jährlichen Zielvereinbarungen vereinbarten Ziele findet durch:
Übermittlung einer Zwischenbilanz durch den IFD zur Mitte des Jahres,
Übermittlung der Abschlussauswertung nach Abschluss des Jahres,
Besprechung der Zielerreichung im Folge-Zielvereinbarungsgespräch statt.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.