4.2.1.1 Überprüfung Zielerreichung

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Länderspezifische Anforderungen

IFD in Westfalen-Lippe

Zielvereinbarung (Einzelfall)

Die Ergebnisbewertung im Einzelfall ist dem Kapitel 4.2.1 zu entnehmen.

Zielvereinbarung (IFD)

Die Überprüfung der in den jährlichen Zielvereinbarungen vereinbarten Ziele findet durch:

  • Übermittlung einer Zwischenbilanz durch den IFD zur Mitte des Jahres,

  • Übermittlung der Abschlussauswertung nach Abschluss des Jahres,

  • Besprechung der Zielerreichung im Folge-Zielvereinbarungsgespräch statt.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.