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Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt: Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 3 (1 Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚ Die Kontaktphase als niederschwelliges Angebot des Integrationsfachdienstes betont die Stellung des Integrationsfachdienstes als professionelle Anlauf- und Clearingstelle für alle Anliegen der Zielgruppe des SGB IX SGB IX im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben in einer Region und vor Ort. Ein niedrigschwelliger Zugang zum Beratungsangebot der Integrationsfachdienste im Rahmen einer Kontaktphase besteht in Hessen genauso für Betriebe und Unternehmen. |
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Wenn Kontakt- und Informationsdaten dokumentiert werden, sind die Regelungen zum Datenschutz zu beachten. Damit der Integrationsfachdienst seine Funktion als zentrale Stelle in seiner Region wahrnehmen kann und er als solche wahrgenommen wird, ist eine gute Vernetzung zu Partnern und Multiplikatoren der Region und eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. (vgl. Kapitel 2Kapitel 2.3.5 Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit) |