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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 4

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 4.1

Deren jeweils gültige Fassungen sind Fassung ist auch im IFD -Portal‘ Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD.

Für die Einarbeitung in IFDoQu steht ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD zur Verfügung.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. 

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann.
Auch die Teilnahme an dem Grundseminar für Schwerbehindertenvertreter ist möglich, dazu erfolgt eine Absprache mit dem Integrationsamt.Für IFDoQu gibt es ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD, welches im IFD-Portal eingestellt ist


2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.