Die Beteiligung der IFD im Rheinland kann erfolgen in Form einer:
Fachdienstlichen Einschätzung Der IFD äußert sich anhand vorhandener Vorgaben (Checkliste etc.) zu einer konkreten Fachfrage von geringerem Umfang (z. B. Jobcoaching).
Fachdienstlichen Stellungnahme (siehe Kapitel 3Kapitel 3.4.1) Der IFD äußert sich zu den vom Auftraggeber gestellten Fragen schriftlich und umfänglich. Dabei können im Rahmen seiner Aufgaben auch prognostische Aussagen gemacht werden.
6incompleteLänderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.