3.4.2 Sachverhaltsermittlung
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Länderspezifische Anforderungen
Die Beteiligung der IFD im Rheinland kann erfolgen in Form einer:
Fachdienstlichen Einschätzung
Der IFD äußert sich anhand vorhandener Vorgaben (Checkliste etc.) zu einer konkreten Fachfrage von geringerem Umfang (z. B. Jobcoaching).Fachdienstlichen Stellungnahme (siehe Kapitel 3.4.1)
Der IFD äußert sich zu den vom Auftraggeber gestellten Fragen schriftlich und umfänglich. Dabei können im Rahmen seiner Aufgaben auch prognostische Aussagen gemacht werden.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.