3.4.2 Sachverhaltsermittlung

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Länderspezifische Anforderungen

Die Beteiligung der IFD im Rheinland kann erfolgen in Form einer:

  • Fachdienstlichen Einschätzung
    Der IFD äußert sich anhand vorhandener Vorgaben (Checkliste etc.) zu einer konkreten Fachfrage von geringerem Umfang (z. B. Jobcoaching).

  • Fachdienstlichen Stellungnahme (siehe Kapitel 3.4.1)
    Der IFD äußert sich zu den vom Auftraggeber gestellten Fragen schriftlich und umfänglich. Dabei können im Rahmen seiner Aufgaben auch prognostische Aussagen gemacht werden.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.