Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 6.1 (Erstattungsfähige Aufwendungen)
Modulkatalog (Anlage 1 zur HRV)
Anforderungen zur DokumentationFachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu
Deren jeweils gültige Fassungen sind auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.
Durch die zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienst geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung garantiert der Träger, dass qualifiziertes Personal für die Übernahme der Aufgaben zur Verfügung steht. Der Träger zeichnet auch verantwortlich dafür, dass die Mitarbeitenden des IFD regelmäßig fachspezifische Weiterbildungen besuchen. Im Rahmen der Jahresgespräche weist der Träger die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach.
Für Fachberatende im Bereich Hörbehinderung gibt es spezifische Fortbildungsangebote bundesweit sowie Thementage in Hessen.
1incompleteLänderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.