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Begründende Verpflichtung

§ 197 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Anforderungen

Mit der kontinuierlichen Qualitätssicherung wird das Ziel verfolgt, dass Leistungen auf einem gleichbleibenden, standardisierten und qualifizierten Niveau erbracht werden.

Die Qualität der Ergebnisse setzt sich dabei aus verschiedenen Aspekten zusammen, deren Betrachtung nach Abschluss einer Dienstleistung erfolgt.

Im Fokus stehen die Güte der erbrachten Leistungen und der erzielten Resultate.

Die Ergebnisbewertung und Feststellung der Ergebnisqualität erfolgt durch interne Maßnahmen der Integrationsfachdienste und ihrer Träger sowie durch Maßnahmen zur Evaluation und Nachweisprüfung durch die Integrationsämter und Rehabilitationsträger/Leistungsträger.

Hinweise auf Aspekte einer Ergebnisbewertung ergeben sich aus der Formulierung der gesetzlichen Norm in § 197 SGB IX und § 10 Absatz 3 der Gemeinsamen Empfehlung. Hiernach erläutert der Integrationsfachdienst im Rahmen seines jährlichen Berichts das Arbeitsergebnis zielgruppenspezifisch sowie geschlechterdifferenziert und beschreibt die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit gemäß § 197 SGB IX unter Angaben der Zahl der abgeschlossenen Fälle, differenziert nach Aufnahme einer Ausbildung, einer befristeten oder unbefristeten Beschäftigung, einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Folgende Bausteine für eine umfassende Ergebnisbewertung sind in den Kapiteln 4.2.1.1, 4.2.1.2, 4.2.1.3 und 4.2.1.4 ausführlich beschrieben:

  • Wichtige Hinweise ergeben sich aus einem Abgleich der zuvor definierten Ziele und dem tatsächlich Erreichten (Grad der Zielerreichung). Notwendig dazu ist die vorherige Operationalisierung der Ziele mit eindeutigen und messbaren Kriterien.

Regelmäßige interne Überprüfungen dienen ebenfalls der Sicherung der Ergebnisqualität.

  • Die Kundenzufriedenheit ist ein subjektiver Gradmesser, bei dem darauf zu achten ist, dass Inhalt und Fragestellung geeignet sind, signifikante Aussagen zu Qualitätsaspekten zu erhalten.  

  • Ein Indikator für die Kundenzufriedenheit stellt auch die Installierung/Unterstützung eines Beschwerdemanagementsystems dar.

  • Die Bewertung der Ergebnisse in Landeskoordinierungsausschüssen sowie den regionalen Austauschformaten zwischen den Leistungsträgern fördert die gemeinsame Betrachtung zur Qualitätsentwicklung der Integrationsfachdienste.

Weitere Bausteine für die Ergebnisbewertung können z. B. sein:

  • Interne Audits,

  • Ergebnisse von Fachgesprächen etc.

Sie werden bei vorliegendem Bedarf länderspezifisch geregelt und ausgeführt.

Erkenntnisse, die Verbesserungspotenzial oder die Notwendigkeit von Verbesserungen identifizieren, sind im Qualitätsmanagement des Integrationsfachdienstes bzw. des Trägers in den Qualitätszirkel PDCA (plan – do – check – act) zu integrieren. So wird ein Prozess der fortlaufenden Verbesserung ermöglicht.


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Anforderungen

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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