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Begründende Verpflichtung

§ 192 Absatz 2 Nummer 3 SGB IX in Verbindung mit § 193 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Anforderungen

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören auch schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind.

Gemäß § 193 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX können die Integrationsfachdienste zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen unterstützen.

Das Integrationsamt kann nach § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe nachrangig Geldleistungen zur beruflichen Orientierung erbringen.

Die Beteiligung des Integrationsfachdienstes bei der beruflichen Orientierung setzt voraus, dass diese auf der Grundlage einer länderspezifischen Regelung erfolgt.

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die Gleichstellung gilt nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung.
(Erweiterung des § 151 Absatz 4 SGB IX um die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler.)

Die vertiefte Berufsorientierung nach § 33 SGB III bietet die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen auf ihre Berufswahl durch Maßnahmen vorzubereiten.
Darüber hinaus können nach § 33 SGB III in Verbindung mit § 48 SGB III auch Maßnahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung angeboten und durchgeführt werden.
Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich gelten die zu den Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III getroffenen Regelungen unabhängig davon, ob eine Regelschule oder eine Förderschule besucht wird.

Die Durchführung von Maßnahmen der Berufsorientierung in der unterrichtsfreien Zeit bedarf einer länderspezifischen Regelung.

Voraussetzung für beide Formen der Berufsorientierung ist, dass sich neben der Bundesagentur für Arbeit Dritte an der Förderung beteiligen.

Bei der Ausführung der Leistungen berücksichtigt der Integrationsfachdienst im Besonderen die Vorgaben nach § 17 SGB I. Gemäß Absatz 2 haben Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen das Recht, bei der Ausführung der Leistungen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren.

Die Vorgaben des Datenschutzes nach § 213 SGB IX sowie § 67 ff. SGB X sind ebenfalls zwingend zu berücksichtigen.

Der Integrationsfachdienst dokumentiert Verlauf und Ergebnis (siehe Kapitel 4.1.1 ).


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Ein frühzeitiger Berufsorientierungsprozess für die vorgenannten Zielgruppen unterstützt die Berufswahlentscheidung maßgeblich. Durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Berufsfeldern, den Anforderungen im Arbeitsleben und den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bezug auf das Arbeitsleben wird die Berufswahlkompetenz erhöht.

Die Berufsorientierung des Einzelnen ist stets ein Zusammenwirken von Schule, Elternhaus, Agentur für Arbeit und wird durch den Integrationsfachdienst als Teil des Netzwerkes unterstützt.

Wesentliche Aspekte der Arbeit des Integrationsfachdienstes im Berufsorientierungsprozess sind die kontinuierliche und individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung unter Einbindung der Erziehungsberechtigten.

Die Potenzialanalyse ist der erste Baustein im Rahmen der Berufsorientierung. Dessen Ergebnis bildet die Grundlage für die Entscheidung über den anschließenden, passgenauen, am Bedarf des Einzelnen orientierten weiteren Verlauf.

Ziel und Aufgabe des Integrationsfachdienstes ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf die Berufswahl zu stärken. Die Jugendlichen sollen selbstständig und vor allem eigenverantwortlich, eine Entscheidung ihres potenziellen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes treffen können.

Die Vermittlung von Berufswahl- und Entscheidungskompetenzen sowie ein Einblick in die Berufswelt des allgemeinen Arbeitsmarktes mit ihren Anforderungen sind hierfür ausschlaggebend.

Betriebliche Praktika sind ein unverzichtbares Element der Berufsorientierung, um die Chancen auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Übergänge in das Arbeitsleben an den individuellen Stärken ausrichten zu können.


  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Anforderungen

Die IFD im Rheinland werden im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt“ (KAoA-STAR) beteiligt. Auf der Grundlage einer systematischen und strukturierten beruflichen Orientierung sollen deutlich mehr Schulabsolventen*innen mit Behinderung in Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden, als dies bisher der Fall ist. Es geht auch darum, möglichst allen Schüler*innen der Zielgruppe KAoA-STAR, die kognitiv und körperlich-motorisch in der Lage sind an den Angeboten KAoA-STAR teilzunehmen, eine systematische, den Bedarfen entsprechende und vor allem betriebsnahe berufliche Orientierung anzubieten. Mit den jungen Menschen wird dafür ein individuell geplanter und durchgehend unterstützter Entwicklungsprozess von der Potenzialanalyse über Beratung und Praxisphasen bis hin zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung erarbeitet.

 

Zielgruppe

Schüler*innen mit einer Schwerbehinderung nach dem § 2 Abs. 2 SGB IX und /oder einem über ein AO-SF-Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten gemäß Kapitel 2.1.2 sowie Schüler*innen mit einer fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung.

 

Rolle der IFD-Fachkraft

Im Rahmen von KAoA-STAR sichert die IFD-Fachkraft ein fachkundiges Case-Management, welches die gesamte Berufliche Orientierung hin zum Übergang in das Arbeitsleben mit besonderer Fachexpertise begleitet und den roten Faden einer standardisierten Berufswegeplanung darstellt.

Die IFD-Fachkraft informiert und berät Schüler*innen der Zielgruppe KAoA-STAR bei dem Erkennen von beruflichen Potenzialen, bei der Suche nach geeigneten Berufswegen und Berufsfeldern und bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Sie gewährleistet eine kontinuierliche individuelle Begleitung und fach- bzw. behinderungsspezifische Unterstützung während der gesamten beruflichen Orientierung, mit der Möglichkeit einer nachschulischen Unterstützung und fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Schule und potenziellen Arbeitgebern.

Sie gilt als verlässliche Ansprechperson für Schüler*innen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte der Schule, Berater*innen für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit und weitere im beruflichen Eingliederungsprozess tätige Akteure und agiert als Teil eines kooperierenden multiperspektivischen Netzwerks. 

Die IFD-Fachkraft steht mit ihrem Informations- und Beratungsangebot ebenso Arbeitgeber*innen zur Verfügung und baut neue Betriebskontakte auf bzw. aus.

Sie sorgt ebenfalls für eine enge Verknüpfung mit allen sonstigen Instrumenten zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung, wie technische oder kommunikative Hilfsmittel, Jobcoaching, Arbeitsassistenz, Budget für Arbeit oder weitere finanzielle Hilfen.

Sie bietet allen Beteiligten einen verlässlichen Ratgeber im Umfeld der unterschiedlichen Rehabilitationsträger, gesetzlichen Grundlagen, Antragsverfahren und Hilfsmittel zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.

 

Prozess der beruflichen Orientierung

Mit den jungen Menschen wird ein individuell geplanter und durchgehend unterstützender Entwicklungsprozess der Beruflichen Orientierung bis hin zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung erarbeitet. Die Jugendlichen werden während des gesamten Prozesses vom regionalen IFD begleitet, beraten und unterstützt. Dieser bildet das Bindeglied zwischen den Schüler*innen, den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der Schule sowie allen weiteren beteiligten Stellen und behält den roten Faden in der Hand.

Der IFD ist Experte für behinderungsbedingte Bedarfe und pflegt gute Kontakte zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Die modularisierten, miteinander verknüpften Standardelemente initiieren rechtzeitig vor Ende der Schullaufbahn einen mehrjährigen und strukturierten Prozess zur frühzeitigen Beruflichen Orientierung. Dieser umfasst auch die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der eigenen Behinderung sowie die Berücksichtigung der elterlichen Verantwortung.

Der Berufsorientierungsprozess beginnt bereits drei Jahre vor der Schulentlassung mit einer Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.

Ab der Jahrgangsstufe 8 bzw. drei Jahre vor Schulentlassung absolvieren die jungen Menschen verschiedene Standardelemente der Beruflichen Orientierung:

  • Potenzialanalyse,

  • Berufsfelderkundungen,

  • Praktika,

  • Begleitung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben.

Darüber hinaus bietet KAoA-STAR weitere zielgruppenspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen an:

  • Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen,

  • Berufsorientierungsseminare,

  • Kommunikationstrainings,

  • Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern,

  • Jobcoaching,

  • Technische Hilfsmittel.

 

Die einzelnen Schritte und Erfahrungen der jungen Menschen werden in einem persönlichen Ordner, dem sogenannten Portfolioinstrument, festgehalten. Im Rahmen von individuellen Berufswegekonferenzen werden alle im Prozess beteiligten Akteure eingebunden und die weiteren Schritte gemeinsam geplant.

Die konkrete Umsetzung, die Inhalte der einzelnen Standardelemente und flankierenden Hilfen sowie die konkrete Rolle der IFD-Fachkraft in den einzelnen Standardelementen sind den entsprechenden Elementbeschreibungen und konkretisierenden Hinweisen zu entnehmen (siehe die einschlägigen Kapitel gemäß Kapitel 3.2.5).

Die IFD-Fachkraft dokumentiert ihre Beteiligung, Verlauf und Ergebnis ihrer Beteiligung in KlifdWeb.

 

Anschlussperspektiven

KAoA-STAR hat das Ziel, möglichst allen Schüler*innen mit Behinderung eine frühzeitige, systematische und betriebsnahe Berufsorientierung zu ermöglichen und eine den Fähigkeiten entsprechende Anschlussperspektive möglichst außerhalb einer WfbM zu realisieren.

Für die Zielgruppe KAoA-STAR bedeutet das, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wie Ausbildung und Arbeit zu vermitteln oder andere berufsvorbereitende Maßnahmen wie Unterstützte Beschäftigung, BvB und ähnliches zu initiieren.

(Als Vermittlung werden jedoch ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Ausbildung, Arbeit) gezählt)

Bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit zieht die IFD-Fachkraft alle Erkenntnisse der beruflichen Orientierung, zum Beispiel aus dem Portfolioinstrument, hinzu. Die IFD-Fachkraft gleicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Potenzialen der jungen Menschen vor dem Übergang ab und nutzt dazu ggf. Instrumente wie MELBA etc.

(siehe Kapitel 3.2.5.1).

 

Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten

Im Sinne eines ganzheitlichen Blicks sollen bei Bedarf die unterschiedlichen Fachdienste (Sehen, Hören, Technischer Beratungsdienst, Berater*innen bei den Kammern, etc.) in den Prozess der Beruflichen Orientierung und beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hinzugezogen werden (siehe Kapitel 2.3.5).

Für Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation und im Bereich Sehen stehen dafür speziell ausgebildete und überregional tätige Fachkräfte zur Verfügung.

 

Querschnittthemen

Im Rahmen von KAoA-STAR wird während der gesamten Beruflichen Orientierung das Gender-Mainstreaming-Prinzip angewendet, d.h. bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Standardelemente sind Auswirkungen auf die Gleichstellung der unterschiedlichen Geschlechter aktiv zu berücksichtigen. Auch interkulturelle Aspekte finden bei der Begleitung der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung.

 

Partner und Netzwerke

Der IFD berücksichtigt hierzu die länderspezifischen Anforderungen und Umsetzungshilfen des Kapitels 2.3.5.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibungen KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR, Stand: 01.08.2020

  • KAoA-Handbuch, Stand: 2020

  • Verfahrensbeschreibung, Stand: 01.08.2020

  • Vereinbarungen zu den Prozessen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von KAoA-STAR im Gemeinsamen Lernen (VMI-Matrix 2017)


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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