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Begründende Verpflichtung

§ 28 Absatz 2 SchwbAV


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Anforderungen

Im IFD sind Zielvereinbarungen bezogen auf den Einzelfall zwischen Berater und Klient Bestandteil des professionellen Beratungskontextes.

Auf der Ebene der Strukturqualität haben sich Zielvereinbarungen zwischen Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes bewährt.

Um letztere Art der Zielvereinbarung soll es in der folgenden Beschreibung gehen.

Der Abschluss von Zielvereinbarungen zur Herstellung eines homogenen Verständnisses der Aufgaben, der Arbeitsweise und der zu erwartenden Ziele und Ergebnisse ist förderlich.

Ein vereinbarungsorientiertes Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis konzentriert sich dabei darauf, den Auftrag für den Auftragnehmer bezüglich der erwarteten und zu überprüfenden Ergebnisse möglichst klar und präzise zu definieren. Ziel ist eine Identifikation beider Seiten mit der Vereinbarung.

 

Funktion einer Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen haben Steuerungsfunktion, da diese Soll-Vorstellungen formulieren, ohne die Detailplanung und ‑ausführung festzulegen.

Zielvereinbarungen ermöglichen Soll-Ist-Vergleiche und damit eine Bewertung der erzielten Ergebnisse.

Gemeinsam vereinbarte Ziele dienen der Leistungssteigerung, Arbeitszufriedenheit und Transparenz für alle Beteiligten; sie haben eine Motivationsfunktion.

Im Sinne des Qualitätsmanagements führen Zielvereinbarungen zu weiteren (ggf. darauf aufbauenden) Vereinbarungen in der Folgezeit und sind somit Teil eines Prozesses der fortlaufenden Verbesserung.

Bei den Zielvereinbarungen werden sowohl quantitative als auch qualitative Ziele berücksichtigt, eine Priorisierung erfolgt zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen sowie zwischen operativen und strategischen Zielen. 

Die Ziele der Zielvereinbarung sollen nach der SMART-Methode formuliert werden.

Die Einbeziehung dieser Kriterien bei der Formulierung soll die Erreichbarkeit und die Klarheit von Zielen unterstützen und somit allen Beteiligten Orientierung für ihr Handeln und Tun verschaffen:

  • S = Spezifisch

  • M = Messbar

  • A = Attraktiv / Akzeptabel / Aktiv/Anspruchsvoll

  • R = Realistisch

  • T = Terminiert

Gemäß der vorgenannten Kriterien sind die in der Zielvereinbarung genannten Ziele mit operationalisierten und damit messbaren Zielwerten zu hinterlegen, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der Zielerreichung erfolgen kann. Berücksichtigt werden nur Ziele, deren Erreichbarkeit beeinflussbar und damit steuerbar und deren Bewertung zur Zielerreichung klar messbar ist (mit quantitativen oder qualitativen Messkriterien).

 

Verfahren

Zielvereinbarungen treffen Personen, die über entsprechende Entscheidungskompetenzen verfügen. Gespräche dazu sollten in einer kooperativen Art und Weise geführt werden, dennoch sollte Rollenklarheit bestehen: Das Integrationsamt ist Strukturverantwortlicher und zugleich Auftraggeber, der IFD ist Auftragnehmer und verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge.

Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Zielen folgende Aspekte zu erörtern:

  • Daten zum Ist-Stand

  • Bedarf an Neugestaltung (Was muss geändert werden? Welcher neue Zustand ist anzustreben?)

  • Zielobjekt oder Zielinhalt (Was und welches Ergebnis soll erreichet werden?)

  • Zielerreichungsgrad oder Zielinhalt (Wie viel soll erreicht werden? Welches Ausmaß der Zielerreichung wird angestrebt?)

  • Zielmaßstab (Woran lässt sich dies ermessen? Welche konkreten Messkriterien wenden wir an?)

  • Zeitlicher Bezug (Bis wann sollen die Ziele erreicht werden?)

Nach Ablauf der Zielvereinbarung ist eine Bewertung im Hinblick auf die Zielerreichung vorzunehmen. Das festgestellte Ergebnis zeigt ggf. Erfordernisse für die Weiterentwicklung auf, die in die weitere Arbeit und die nächste Zielvereinbarung einfließen.

 

Kennzahlen

Kennzahlen haben die Aufgabe, zu bestimmten Aspekten Richtwerte festzulegen, an denen sich die Beteiligten orientieren. Kennzahlen sind als Zielmaßstab zu verstehen und müssen durch konkrete Messkriterien überprüft werden (können).

Es wird unterschieden in

  • Leistungskennzahlen (zur Messung der Struktur- und Ergebnisqualität):

    • absolute Kennzahlen und

    • relative Kennzahlen (Verhältnis von zwei zu vergleichenden Jahren, auch Prozentzahlen)

  • Prozesskennzahlen (zur Messung der Prozessqualität):

    • zur Abfrage des Grades der Zufriedenheit

    • zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand

    • Ergebnis und Erfolg von Maßnahmen

Als Indikatoren können z. B. herangezogen werden

  1. Menge (Leistungsumfang nach Qualitäten)

  2. Zeit (Dauer, Termine, Meilensteine, Zeitrahmen)

  3. Qualität (qualitative Ausprägung des Leistungsergebnisses)

  4. Wirkung (Leistungsergebnis nach angestrebter Wirkung)

  5. Kosten (Erlöse, Ressourceneinsatz)

Zur Definition von und zur Arbeit mit Kennzahlen gehört eine valide Zahlenbasis und eine gesicherte Dokumentation der Prozesse und Ergebnisse, die dann auch spätere Auswertungen erlaubt.

Zusammenfassend betrachtet ergibt sich bei Zielvereinbarungen folgender Ablauf/Regelkreis:
 

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Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Zielvereinbarungen werden für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Integrationsamt und dem IFD-Träger abgeschlossen.

Zur Vorbereitung des Abschlusses einer Zielvereinbarung können folgende Fragestellungen der Vorbereitung dienen:

  • Was wurde in der vergangenen Periode angestrebt/erreicht?

  • Was soll erhalten bleiben?

  • Wo besteht Handlungsbedarf? Und welche Maßnahmen folgen daraus?

  • Was ist in den Hintergrund getreten, welche Schwerpunkte werden künftig benannt?

  • Was soll zukünftig erreicht bzw. bewirkt werden?

  • Welche Erwartungen haben die Kunden? Und welchen kann und möchte ein IFD nachkommen?

  • Welche besonderen regionalen Bedingungen und Kontexte haben sich ergeben?

Die Zielvereinbarung benennt einzelne Zielfelder, die aus dem SGB IX (§§ 192 ff.) abgeleitet werden können, und trifft operationalisierte Aussagen (mit quantitativen oder qualitativen Messkriterien) dazu, wie zum Beispiel:

Strukturqualität

  • Gewährleistung und Gestaltung des niederschwelligen Zugangs des Kunden zum Integrationsfachdienst (z. B. einleitende Stelle als Hinweisgeber und der Auswertung der Antworten)

  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Formulierung einer konkreten, zielgerichteten oder besonderen Ansprache einer bestimmten Gruppe; besondere Maßnahmen)

  • Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen (mit z. B. psychosozialen, arbeitspädagogischen, arbeits- und sozialrechtlichen, betriebswirtschaftlichen Inhalten)

  • Ausstattung des Dienstes/der Mitarbeiter

Prozessqualität

  • Zielgerichtete Information von Vorgesetzten und Mitarbeitern in Betrieben über Art und Auswirkung der Behinderung

  • Begleitung der betrieblichen Ausbildung von schwerbehinderten, insbesondere seelisch und lernbehinderten Jugendlichen

  • Zügige Ermittlung von zuständigen Leistungsträgern, die im konkreten Fall Leistungen zur Teilhabe gewähren

  • Fachdienstliche Stellungnahmen (z. B. Bearbeitungszeit, Auslastungsquote: Anzahl der Anfragen/Dienstleistungen pro Berater)

Ergebnisqualität

  • Klärung beruflicher Perspektive (soweit eine Vermittlung auf bzw. Erhalt des Arbeitsplatzes nicht möglich ist)

  • Vermittlungsergebnisse auf Arbeits- und Ausbildungsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes

  • Umfang der Einschaltung des Integrationsfachdienstes durch die Reha-Träger

  • Messung der Kundenzufriedenheit (behinderter Mensch, Arbeitgeber, Auftraggeber)

  • Bewertung der Erreichung der vereinbarten Ziele durch den Kunden

Für die benannten Beispiele könnten beispielsweise folgende Messkriterien Anwendung finden:

  • Vermittlungsergebnisse in einer vorgegebenen Zeit

  • Einhaltung bestimmter zeitlicher Fristen zur Erstellung von Fachdienstlichen Stellungnahmen

  • Erreichung der Ziele aus Zielvereinbarungen mit Klienten/ Mitarbeitern

  • Grad der positiven Rückmeldungen der Kunden anhand einer Kundenbefragung

Die Identifizierung von Zielen und deren Formulierung inklusive Vorhaben und Messkriterien könnte z. B. in folgender Matrix dargestellt werden:
 

Empfohlen wird während der Laufzeit der Zielvereinbarung eine Zwischenbilanz zu ziehen, um ein Nichterreichen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.


  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden. 
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