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Begründende Verpflichtung

§§ 185 ff. SGB IX in Verbindung mit § 167 Absatz 1 SGB IX


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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Übergeordnete Anforderungen

Die einzelfallbezogene Arbeitgeberberatung durch den Integrationsfachdienst unterstützt das Integrationsamt bei der Wahrnehmung seiner Aufgabenstellung nach §§ 185 ff. SGB IX.

Im Rahmen der Ermittlungs- und Aufklärungsbemühungen des Integrationsamtes im Einzelfall (z. B. Prävention, Ermittlung des Hilfebedarfes, Ermittlung der passgenauen Hilfe) kann das Integrationsamt den Integrationsfachdienst beauftragen, den Arbeitgeber aufzusuchen und über Unterstützungsleistungen zu informieren oder Maßnahmen vorzubereiten.
Aufgabe des Integrationsfachdienstes hierbei ist es, durch Beratung und Information des Arbeitgebers im Auftrag des Integrationsamtes dessen Bemühungen im Rahmen der Sicherung/Fortsetzung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses zu unterstützen (§ 167 Absatz 1 SGB IX).
Der Integrationsfachdienst agiert dabei im Auftrag und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Integrationsamt.  

Aufträge dieser Art können sowohl erteilt werden, wenn bereits ein individueller Unterstützungsprozess durch den Integrationsfachdienst stattfindet, oder wenn das Integrationsamt anlässlich der Bearbeitung eines Einzelfalles eine zusätzliche Beratung des Arbeitgebers durch den Integrationsfachdienst für erforderlich oder zielführend hält.


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Übergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Sofern (noch) keine IFD-Unterstützung des schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen eingeleitet ist, ist die Einholung einer Schweigepflichtentbindungserklärung (ausdrücklich auch gegenüber dem Arbeitgeber) notwendig.


  • Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Anforderungen

  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.
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