2.2.4 Unterstützte Beschäftigung
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Länderspezifische Anforderungen
Erst bei einem Bedarf von über 6 Wochenstunden liegt eine Leistung der Unterstützten Beschäftigung Berufsbegleitung nach § 55 Absatz 3 SGB IX vor.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung
Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
Näheres ist in der 2. Vereinbarung zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt zur Optimierung des Übergangs (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX vom 28.11.2017 geregelt.
Verweis auf Kapitel 3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen
- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.