2.2.4 Unterstützte Beschäftigung

.

Länderspezifische Anforderungen

Erst bei einem Bedarf von über 6 Wochenstunden liegt eine Leistung der Unterstützten Beschäftigung Berufsbegleitung nach § 55 Absatz 3 SGB IX vor.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

.

Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.

Näheres ist in der 2. Vereinbarung zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt zur Optimierung des Übergangs (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX vom 28.11.2017 geregelt.

Verweis auf Kapitel 3.4.1 Fachdienstliche Stellungnahmen


  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.