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3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung

3.5 Maßnahmen zur Qualitätssteuerung

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Länderspezifische Anforderungen

Für die einheitliche und standardisierte Abbildung der Leistungen und deren Prozesse und Verläufe des Integrationsfachdienstes steht das Dokumentationssystem IFDoQu zur Verfügung. Damit werden die Gesamtleistungen zentral erfasst[1] und ermöglichen eine Evaluierung im Rahmen der Ergebnisbeobachtung nach § 197 SGB IX.

Spezifische Definitionen und Vorgaben zur Qualitätssteuerung der Kernprozesse obliegen dem zuständigen Leistungsträger.

Die Anforderungen, die Module und Leistungen im Auftrag des Integrationsamtes betreffend, sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

Modulkatalog (Anlage 1 zur HRV)

Anforderungen zur Dokumentation

Deren jeweils gültige Fassungen sind auch im IFD Portal der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Zur Qualitätssteuerung werden die Daten und Ergebnisse aus IFDoQu ausgewertet und plausibilisiert. Daneben können die Dokumentation sowie Erfahrungen, Kundenbewertungen oder Beschwerden Anlass für Bewertungen geben.
Maßnahmen zur Qualitätssteuerung werden im Rahmen der Jahresgespräche oder bei Bedarf thematisiert.


[1] Die Daten anderer Leistungsträger werden lediglich anonymisiert erfasst.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.

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