4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung
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Das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit stimmen sich miteinander ab, wie die zukünftigen Änderungsbedarfe von KASSYS in NRW in die länderspezifischen Anforderungen eingepflegt werden.
IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe
Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung dient dazu, die Arbeit und ihre Qualität von der Idee/Intention über die Ausführung zu überprüfen und konkrete Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen zu initiieren (siehe hierzu die Ausführungen in den übergeordneten Anforderungen).
Durch den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung soll im IFD folgendes gewährleistet werden:
die Konformität der durchzuführenden Dienstleistungen,
eine hohe Kundenzufriedenheit,
die wirksame Umsetzung der Maßnahmen,
das Erkennen des Bedarfs an Verbesserungen,
die Vermeidung von Ressourcenverschwendung sowie
die interne Verbesserung der Zufriedenheit, der Kreativität und der Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Im Prozess der fortlaufenden Verbesserung können zum Beispiel folgende Themen betrachtet werden:
Zielvereinbarungen,
Beschwerdemanagement,
Kundenbefragungen,
Fortbildungsbedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Fortbildungsbewertungen,
Klifd-Controlling
Anregungen aus
Teamsitzungen,
Workshops,
Fachgesprächen,
regionalen Koordinierungsausschüssen und
sonstigen Gremien.
Im Rheinland fließen die im internen Audit erkannten Veränderungsbedarfe in den Prozess der fortlaufenden Verbesserung ein.
Erkannte Veränderungsbedarfe an das QM-System KASSYS werden vom IFD der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes bzw. der Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit mitgeteilt.
Diese fließen ggf. in den Regelkreislauf auf Landesebene ein, von dort ggf. auf die Bundesebene.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.