4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung

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Länderspezifische Anforderungen

Das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit stimmen sich miteinander ab, wie die zukünftigen Änderungsbedarfe von KASSYS in NRW in die länderspezifischen Anforderungen eingepflegt werden.

 

IFD im Rheinland und in Westfalen-Lippe

Der Prozess der kontinuierlichen Verbesserung dient dazu, die Arbeit und ihre Qualität von der Idee/Intention über die Ausführung zu überprüfen und konkrete Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen zu initiieren (siehe hierzu die Ausführungen in den übergeordneten Anforderungen).

Durch den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung soll im IFD folgendes gewährleistet werden:

  • die Konformität der durchzuführenden Dienstleistungen,

  • eine hohe Kundenzufriedenheit,

  • die wirksame Umsetzung der Maßnahmen,

  • das Erkennen des Bedarfs an Verbesserungen,

  • die Vermeidung von Ressourcenverschwendung sowie

  • die interne Verbesserung der Zufriedenheit, der Kreativität und der Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Prozess der fortlaufenden Verbesserung können zum Beispiel folgende Themen betrachtet werden:

  • Zielvereinbarungen,

  • Beschwerdemanagement,

  • Kundenbefragungen,

  • Fortbildungsbedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

  • Fortbildungsbewertungen,

  • Klifd-Controlling

  • Anregungen aus

    • Teamsitzungen,

    • Workshops,

    • Fachgesprächen,

    • regionalen Koordinierungsausschüssen und

    • sonstigen Gremien.

Im Rheinland fließen die im internen Audit erkannten Veränderungsbedarfe in den Prozess der fortlaufenden Verbesserung ein.

Erkannte Veränderungsbedarfe an das QM-System KASSYS werden vom IFD der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes bzw. der Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit mitgeteilt.
Diese fließen ggf. in den Regelkreislauf auf Landesebene ein, von dort ggf. auf die Bundesebene.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.