2.3.2 Anforderungen an Träger, IFD-Strukturen und Supervision

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Länderspezifische Anforderungen

Die Vereinbarung mit dem Träger regelt, dass im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Integrationsfachdienste in sämtlichem Schriftverkehr, in E-Mails und auf Formularen die Maßgaben des Corporate Design zu beachten sind und der Briefkopf des Integrationsfachdienstes als solchen und nicht der des Trägers zu verwenden ist.

Für eine interne Koordinationsfunktion werden dem IFD ab einer Personalstärke von vier Fachkräften zusätzlich zu den in der Vereinbarung genannten Stellenanteilen auf Antrag für die Dauer der Vertragslaufzeit per Anpassungsvereinbarung im Bedarfsfalle weitere Wochenstunden zur Verfügung gestellt und im Wege der Refinanzierung abgegolten.

Mit den zusätzlichen Stunden sollen erhöhte Kommunikations- und Abstimmungsbedarfe u.a. durch mehrere Fachkräfte, Projekte oder Standorte abgedeckt werden. Zu den genauen Inhalten gehören zum Beispiel die regelmäßige Organisation und Moderation von Teamsitzungen mit Protokollführung sowie die Absprache mit dem Integrationsamt oder anderen IFD und die Teilnahme an der IFD-übergreifenden Arbeitsgruppe Einarbeitungskonzept für neue Fachkräfte. Die weiteren Inhalte sind von jeweiligen IFD individuell zu definieren, je nach Umständen und Bedarf.

Es handelt sich um eine fachliche Aufgabe, daher kann der Inhalt nicht vom Träger vorgegeben oder mit seinen eigenen Aufgaben aufgefüllt werden.

 Die Kriterien für den Anspruch auf die zusätzliche Stundenzuweisung stellen sich wie folgt dar: 

  • eine Wochenstunde zusätzlich pro beschäftigte Fachkraft

  • eine Wochenstunde bei Beschäftigung einer Fachkraft mit Hörbehinderung

  • eine Wochenstunde bei Teilnahme des IFD an Projekten/ Modellprojekten

  • eine Wochenstunde bei Verteilung des IFD auf mehrere Standorte

  • eine Wochenstunde für die Wahrnehmung der Aufgabe „Betriebsbesuche und Fachdienstliche Stellungnahmen bei Anträgen nach § 27 SchwbAV“

  • eine Wochenstunde bei Wahrnehmung von Aufgaben um das Budget für Arbeit bzw. Übergang Werkstatt- allgemeiner Arbeitsmarkt

Die Voraussetzungen für die Zuweisung zusätzlicher Wochenstunden für interne Koordinationsaufgaben sind mithin, dass einer der Fachkräfte diese Aufgaben übertragen werden können und ihre Arbeitszeit erhöhen kann oder mindestens eine weitere Fachkraft ihren Stellenanteil zur Entlastung um die zusätzlichen Wochenstunden tatsächlich aufstocken kann.

Grundlage der Vergütungshöhe ist das tatsächliche Gehalt der Fachkraft, die im Rahmen der zusätzlichen Stunden tatsächlich ihre Arbeitszeit erhöht.

Die Aufgabe der Koordination kann höchstens auf 2 Fachkräfte je IFD verteilt werden. Bei mehreren Standorten ist nach Absprache mit der IFD-Koordination beim Integrationsamt eine Abweichung hiervon zulässig.

Die gesonderte Abgeltung von Koordinationstätigkeiten, die durch die Geschäftsführung des IFD-Trägers oder Verwaltungskräfte wahrgenommen werden, ist nicht zulässig.

Eine Überprüfung und Anpassung der zugewiesenen zusätzlichen Wochenstunden für die interne Koordinationsfunktion erfolgt während der Vertragslaufzeit jährlich jeweils zum 01. Januar. Der Träger ist verpflichtet, zu diesem Stichtag eine Meldung bei der IFD-Koordination des Integrationsamtes abzugeben, ob es bei der bisherigen Regelung bleibt oder Änderungen eintreten.

Daneben besteht für den Träger die Verpflichtung umgehend mitzuteilen, wenn ein Wechsel der Fachkräfte eintritt, die die Koordinierungsaufgabe oder die Entlastung hierfür wahrnehmen.

Die Zuweisung von zusätzlichen Wochenstunden für Koordinationsaufgaben fließt in die Berechnung der Sachkostenpauschale ein.

Bezüglich Supervision gehört die Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme der Fachkräfte zu den verpflichtenden Mindeststandards. Supervision reflektiert im beruflichen Alltag den Zusammenhang von handelnden Personen, beruflicher Rolle, Organisation und Klientel. Sie wird inhaltlich durchgeführt als Fallsupervision, Teamsupervision oder Institutionsanalyse. Die Kosten sind aus der Sachkostenpauschale zu tragen.


  • Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

  • Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.