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Mit der kontinuierlichen Qualitätssicherung wird das Ziel verfolgt, dass Leistungen auf einem gleichbleibenden, standardisierten und qualifizierten Niveau erbracht werden.
Die Qualität der Ergebnisse setzt sich dabei aus verschiedenen Aspekten zusammen, deren Betrachtung nach Abschluss einer Dienstleistung erfolgt.
Im Fokus stehen die Güte der erbrachten Leistungen und der erzielten Resultate.
Die Ergebnisbewertung und Feststellung der Ergebnisqualität erfolgt durch interne Maßnahmen der Integrationsfachdienste und ihrer Träger sowie durch Maßnahmen zur Evaluation und Nachweisprüfung durch die Integrationsämter und Rehabilitationsträger/Leistungsträger.
Hinweise auf Aspekte einer Ergebnisbewertung ergeben sich aus der Formulierung der gesetzlichen Norm in § 197 SGB IX und § 10 Absatz 3 der Gemeinsamen Empfehlung. Hiernach erläutert der Integrationsfachdienst im Rahmen seines jährlichen Berichts das Arbeitsergebnis zielgruppenspezifisch sowie geschlechterdifferenziert und beschreibt die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit gemäß § 197 SGB IX unter Angaben der Zahl der abgeschlossenen Fälle, differenziert nach Aufnahme einer Ausbildung, einer befristeten oder unbefristeten Beschäftigung, einer Beschäftigung in einem Inklusionsbetrieb oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Folgende Bausteine für eine umfassende Ergebnisbewertung sind in den Kapiteln 4.2.1.1, 4.2.1.2, 4.2.1.3 und 4.2.1.4 ausführlich beschrieben:
Wichtige Hinweise ergeben sich aus einem Abgleich der zuvor definierten Ziele und dem tatsächlich Erreichten (Grad der Zielerreichung). Notwendig dazu ist die vorherige Operationalisierung der Ziele mit eindeutigen und messbaren Kriterien.
Regelmäßige interne Überprüfungen dienen ebenfalls der Sicherung der Ergebnisqualität.
Die Kundenzufriedenheit ist ein subjektiver Gradmesser, bei dem darauf zu achten ist, dass Inhalt und Fragestellung geeignet sind, signifikante Aussagen zu Qualitätsaspekten zu erhalten.
Ein Indikator für die Kundenzufriedenheit stellt auch die Installierung/Unterstützung eines Beschwerdemanagementsystems dar.
Die Bewertung der Ergebnisse in Landeskoordinierungsausschüssen sowie den regionalen Austauschformaten zwischen den Leistungsträgern fördert die gemeinsame Betrachtung zur Qualitätsentwicklung der Integrationsfachdienste.
Weitere Bausteine für die Ergebnisbewertung können z. B. sein:
Interne Audits,
Ergebnisse von Fachgesprächen etc.
Sie werden bei vorliegendem Bedarf länderspezifisch geregelt und ausgeführt.
Erkenntnisse, die Verbesserungspotenzial oder die Notwendigkeit von Verbesserungen identifizieren, sind im Qualitätsmanagement des Integrationsfachdienstes bzw. des Trägers in den Qualitätszirkel PDCA (plan – do – check – act) zu integrieren. So wird ein Prozess der fortlaufenden Verbesserung ermöglicht.
Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.
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- Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.
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Um eine Bewertung der Qualität der Ergebnisse vornehmen zu können, müssen die Kriterien festgelegt werden, anhand derer eine Bewertung vorgenommen wird:
Die Kriterien ergeben sich einerseits aus den gesetzlichen Vorgaben (§ 185 Absatz 2 SGB IX):
Auf Seite der Klientinnen/Klienten:
Verhindern, dass diese in ihrer sozialen Stellung absinken,
Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können, sowie
sich im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen am Arbeitsplatz behaupten zu können.
Auf Seite der Arbeitgeber:
Verhinderung oder Beseitigung von Schwierigkeiten im Arbeitsleben.
Messbare Indikatoren für Effektivität, Effizienz und Qualität der Dienstleistungen des IFD sind zum Beispiel:
Sicherungsquote (SG, Stabilisierungsquote),
Vermittlungsquote (VM, ÜWA).
Es ergeben sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ziele weitere individuelle Kriterien im Einzelfall:
Erreichen der Ziele der Zielvereinbarung zwischen dem IFD und den Beteiligten (Klient*in, Arbeitgeber, gesetzliche Betreuungsperson, Schulen, WfbM etc.),
Begründung der Abweichung von den ursprünglich vereinbarten Zielen.
Aufgrund der individuellen Kriterien ergeben sich Messprobleme der Indikatoren, sodass sich objektiv nur die Güte der erbrachten IFD-Leistung bewerten lässt (Bewertung des Prozesses → Betreuungsinhalte). Es wird also bewertet, ob der individuelle Beratungsprozess gemäß den beschriebenen Prozessschritten unter den Rahmenbedingungen des QM-Systems KASSYS durchgeführt wurde.
Die Ergebnisbewertung findet in folgenden Bereichen statt:
Regelmäßige Fachgespräche/Teamgespräche
Mit dem Fokus und dem Ziel einer Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung eines fachlich hohen Standards der IFD-Arbeit finden Audits, Fachgespräche und/oder Teamgespräche statt.
Es sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:
Teamgespräche des IFD (mit und ohne Beteiligung der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes),
anlassbezogene Mitarbeitergespräche,
andere Fachgespräche.
Anlässe für diese Gesprächsformen können sein:
Jährliche Audits,
Beschwerden,
den eigenen IFD betreffend,
andere IFD betreffend.
Bedarfe der Fachkräfte, die sich aus einem Einzelfall ergeben haben.
Aktuelle Themen
aufgrund veränderter
Förderrichtlinien,
Gesetze,
Vorgaben des LVR-Inklusionsamtes.
Ergebnisse der Auswertungen aus KlifdWeb
Auffälligkeiten in der Dokumentation,
Berichte
Schlüssigkeit,
Inhalt.
Schnittstellenprobleme mit Kooperationspartnern/Auftraggebern.
Fragen zur Zielvereinbarung zwischen dem LVR-Inklusionsamt und dem IFD-Träger.
Sonstige Anlässe.
Inhaltliche Themen der Gespräche können sein:
Kollegiale Beratung im Einzelfall
Auftragsklärung und Zielformulierung mit der Klientin/dem Klienten, sowie regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung im Einzelfall,
Hilfsmittel-Ausstattung am Arbeitsplatz,
Sensibilisierung/Aufklärung des Arbeitsumfeldes zu Auswirkungen der gesundheitsbedingten Einschränkungen am Arbeitsplatz,
Klären eines Unterstützungsbedarfs am Arbeitsplatz (personell und finanziell) und ggf. Unterstützung bei der Antragstellung,
regelmäßige Überprüfung eines (noch vorhandenen) Unterstützungsbedarfes der Klientin/des Klienten und/oder seiner Arbeitgeberin/seines Arbeitgebers,
Evaluieren weiterer Unterstützungsbedarfe der Klientin/des Klienten; Dokumentation und ggf. Weitervermittlung an geeignete Fachberatungsstellen,
Evaluierung der Fortbildungsbedarfe der IFD-Fachkräfte
Abstimmung
zur Umsetzung von Vorgaben,
zu einem gemeinsamen Vorgehen,
bei Problemen in einzelnen Problemfeldern,
in Bezug auf Kooperationspartner,
zur weiteren Zusammenarbeit.
Klärung des Ermessensspielraums aller Beteiligten im Einzelfall und auch allgemein.
Bedarfe zur Weiterentwicklung des QM-Systems KASSYS.
Bei der Teilnahme der IFD-Koordination an den regionalen IFD-Teams werden die zu besprechenden Themen vorher zwischen der IFD-Koordination und der Fachaufsicht abgestimmt.
Internes Audit (Jahresfachgespräch)
Um der Steuerungs- und Einzelfallverantwortung des LVR-Inklusionsamtes nachzukommen wird ein internes Audit einmal im Jahr von der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes in jedem Integrationsfachdienst durchgeführt.
Es dient der transparenten Darstellung der Qualität der Arbeit und der kontinuierlichen Verbesserung (Reflexions- und Verbesserungsgespräch).
Das Audit wird als systematisches Instrument genutzt, um die Umsetzung von Anforderungen zu ermitteln, Stärken und Schwächen in diesem Zusammenhang zu dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung von Schwächen zu definieren. Es dient in erster Linie der Zusammenarbeit mit dem IFD.
Es wird geprüft, ob die IFD-Tätigkeit deckungsgleich mit einzelnen Kapiteln des QM-Systems oder Teilen erbracht wird.
Aus dem internen Audit kann sich ein Bedarf zur Nachsteuerung im IFD oder zur Anpassung des QM-Systems KASSYS ergeben (siehe Kapitel 4.2.2 Einleitung Qualitätszirkel / Prozess der fortlaufenden Verbesserung).
Gegenstand des Audits ist die Entwicklung der Arbeit des IFD im letzten Jahr.
Ablauf:
Bei der Auswahl der zu besprechenden Themen beteiligt die IFD-Koordination die Fachaufsicht. Gegebenenfalls bereitet die Fachaufsicht Teile des internen Audits vor.
Die IFD-Koordination lädt spätestens 4 Wochen vor dem internen Audit alle Beteiligten schriftlich unter Benennung der Schwerpunkte und der Einzelfälle ein. Es findet in den Geschäftsräumen des IFD statt und wird von der IFD-Koordination moderiert. Alle IFD-Fachkräfte nehmen teil, sofern diese nicht wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.
In der Regel werden zwei Einzelfälle unterschiedlicher Fallkonstellation auditiert. Diese Fallbesprechungen werden in Form einer Handreichung vorbereitet.
Damit sich die IFD-Koordination (vor allem nach der Übernahme von neuen Regionen) ein umfassendes Gesamtbild verschafft, kann als Arbeitshilfe eine Checkliste für Audits verwendet werden. Diese wird im Vorfeld von allen Fachkräften ausgefüllt und der IFD-Koordination zugesandt. Auf dieser Grundlage können einzelne Punkte besprochen werden, die in der Checkliste aufgefallen sind.
Neben diesen Einzelfällen sollen mit der Fachaufsicht und den Fachkräften über besondere Entwicklungen gesprochen werden.
Themen sind zum Beispiel:
regionale Arbeitsmarktentwicklungen,
Besonderheiten im Umgang mit den behinderungsspezifischen Zielgruppen,
Zusammenarbeit mit den relevanten Kooperationspartnern,
Zusammenarbeit mit dem LVR-Inklusionsamt,
Entwicklungschancen,
Beschwerden/Probleme, aber auch gute Lösungen.
Vom internen Audit wird ein Protokoll angefertigt, welches zwischen der IFD-Koordination und der IFD-Fachaufsicht abgestimmt und anschließend an die Beteiligten versendet wird.
Eine Kopie wird in die Hauptakte des IFD gegeben.
Um die Moderation durch die IFD-Koordination zu ermöglichen, unterstützt der IFD durch Mitschriften, auf dessen Grundlage das Protokoll verfasst wird.
- Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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- Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.