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Auch wenn der konkrete Arbeitsplatz den individuellen behinderungsbedingten Anforderungen entspricht, können für eine gelingende Zusammenarbeit im Betrieb weitergehende Erläuterungen über Art und Auswirkungen der Behinderung und über das entsprechende erforderliche Verhalten der Beteiligten notwendig sein. Der Integrationsfachdienst informiert die Mitarbeitenden des Betriebes entsprechend, ggf. unter Einbeziehung des behinderten Menschen. Der Integrationsfachdienst initiiert oder empfiehlt die Vereinbarung von Verhaltensregeln und Abläufen, die geeignet sind, die betrieblichen Abläufe so zu gestalten, dass den besonderen Bedingungen des behinderten Menschen und den betrieblichen Erfordernissen Rechnung getragen wird. Dabei können Hinweise zur Kommunikation bedeutsam sein. Dabei informiert und unterstützt der Integrationsfachdienst aus seiner externen Stellung heraus. Die wahrgenommenen Besonderheiten in Bezug auf die Behinderung bzw. Einschränkungen können so unabhängiger dargestellt sowie eingeordnet werden. Dies kann zu einer höheren Bereitschaft in einer Arbeitsgruppe führen, Arbeitsvorgänge zu verändern und ggf. Unterstützung zu leisten. Einzelgespräche und/oder Gruppengespräche (z.B B. Arbeitsgruppe oder Team) können zielführend sein. |
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