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Neben den im § 192 Absätze 2 bis 4 SGB IX benannten Zielgruppen sind durch landesspezifische Vereinbarungen bestimmte Zielgruppen erweitert bzw. konkretisiert worden für die der Integrationsfachdienst (IFD) im Auftrag der Inklusionsämter oder anderer Landesakteure regelhaft tätig werden kann.
Die landschaftsverbandsspezifischen Richtlinien zur Durchführung des LVR-Budgets für Arbeit/LWL-Budgets für Arbeit erweitern die in § 192 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX dargestellte Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen nach zielgerichteter Vorbereitung durch eine WfbM in Verbindung mit §§ 61 und 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX um die Zielgruppe der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM bzw. eines anderen Leistungsanbieters mit einer wesentlichen Behinderung nach §§ 53 ff. SGB XII. Für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gilt zudem folgende Erweiterung der IFD-Zielgruppen: |
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW: · Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Stand: 01.07.2014 · Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL, Stand: 01.04.2016 · Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss - KAoA“ (Verwaltungsvereinbarung KAoA-STAR, Stand: August 2020)
Dokumente des LVR: · Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe-Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ · Richtlinien „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion, Stand: Dezember 2021 · Interne Umsetzungshilfe über die IFD-Beteiligung im Rahmen des Programms „Zuverdienst“
Dokumente des LWL: · Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe-Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LWL-Budget für Arbeit“ · Richtlinien „LWL-Budget für Arbeit“, Stand: 06.10.2017 · Interne Handlungsleitlinie über die IFD-Beauftragung im Rahmen des LWL-Programms „Zuverdienst“ · Interne Vereinbarung über die IFD-Beauftragung im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes · Konzept „Übergang Psychiatrie“, Stand: Oktober 2014 |